Politik | 18.02.2020

Stadt Montabaur

Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“

Montabaur. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 14, Parzelle 2115/9; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 13, 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ für das Grundstück Flur 14, Parzelle 2115/9 einzuleiten.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 IV, dem Umweltbericht gemäß § 2 a, von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 II 2 verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß §§ 6 a I und 10 a I BauGB wird abgesehen.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 13, 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Planinhalt

Durch die Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg“ soll der vorhandene Wohnungsbestand in einem neu zu bildenden WA 3 mit maximal 11 Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen werden.

Um die Entstehung weiterer Ein- oder Mehrfamilienhäuser zu verhindern, wird für das WA 3 ergänzend eine Mindestgrundstücksgröße von 2.000 m² festgesetzt.

Des Weiteren wird die vorgesehene überbaubare Fläche auf den vorhandenen Gebäudebestand beschränkt.

Letztlich werden die auf den nördlichen und östlichen Grundstücksteilen vorhandenen Grünflächen/Gehölzbestände als private Grünflächen festgesetzt.

Gabi Wieland

Stadtbürgermeisterin, Montabaur

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