Naturschutz in Lahnstein sichern
AfD fordert Naturschutzprüfung für Walnussbaumfällung in Lahnstein 2026
aus Pohl
Lahnstein. Die AfD‑Fraktion im Kreistag Rhein‑Lahn weist darauf hin, dass die geplante Fällung von 81 Walnussbäumen am Rheinufer in Lahnstein nicht ohne eine naturschutzrechtliche Prüfung erfolgen darf.
Nach der geltenden Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft (vom 19. Dezember 2006) gilt die Beseitigung von Baumreihen als Eingriff in Natur und Landschaft und unterliegt damit einer behördlichen Bewertung nach § 9 Landesnaturschutzgesetz.
Die zuständige Behörde für diese Prüfung ist die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), wie die Kreisverwaltung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bestätigt hat. Diese Behörde muss prüfen, ob der Eingriff vermeidbar, ausgleichbar oder kompensierbar ist.
Besondere Bedeutung erhält der Fall durch die Anlage zur Landesverordnung, in der grünlandarme Gebiete aufgeführt sind – darunter ausdrücklich auch die Stadt Lahnstein im Rhein‑Lahn‑Kreis.
Damit ist der Standort ökologisch besonders sensibel, und die Schutzrelevanz der Maßnahme erhöht sich deutlich.
Michael Eberhardt, Fraktionsvorsitzender der AfD‑Kreistagsfraktion Rhein‑Lahn, erklärt:
„Wir erwarten eine transparente und nachvollziehbare Prüfung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass Eingriffe in gewachsene Naturräume nicht leichtfertig genehmigt werden.“
Die AfD‑Fraktion hat den Vorgang zur weiteren parlamentarischen Bearbeitung an die AfD‑Landtagsfraktion Rheinland‑Pfalz übergeben.
