AfD erzielt interne Einigung und verpflichtet sich zu Neuwahlen

AfD muss ihren Kreisvorstand neu wählen

AfD muss ihren Kreisvorstand neu wählen

Der im November 2017 gewählte Kreisvorstand der AfD Westerwald muss sich aufgrund einer fehlerhaften Wahl im Januar 2019 erneut zur Wahl stellen. Foto: Archiv/AfD WW

Montabaur. Am 24. November 2017 wählte der AfD-Kreisverband Westerwald einen neuen Kreisvorstand und schon im Januar 2019 wird er das nochmal tun. Eigentlich hätte der Kreisvorstand volle zwei Jahre im Amt bleiben sollen. Doch es konnte nicht bewiesen werden, dass bei der Wahl alles korrekt lief. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung des Landesschiedsgerichts der AfD Rheinland-Pfalz. Die Partei darum erklärte sich bereit, die Neuwahlen vorzuziehen.

Es sollen nicht alle eingeladen gewesen seinStrittig war, ob zur Wahl im Herbst 2017 alle Wahlberechtigten eingeladen worden waren. Ein Mitglied des Kreisverbandes gab Recherchen zufolge an, keine Einladung erhalten zu haben. Der Schatzmeister der AfD Westerwald, Gilbert Kalb, erklärt: „Die E-Mail Adresse war nicht mehr aktuell, obwohl sie bisher funktioniert hatte. Die private Domain des Mitglieds ist zwar noch aktiv, aber die im Verteiler hinterlegte E-Mail Adresse wird nicht mehr genutzt.“

Intern wird ein Vorwand vermutetEine Woche vor der damaligen Kreisversammlung, an der die Wahl stattfinden sollte, meldete der Betroffene dem Kreisverband, dass er keine Einladung erhalten habe. Daraufhin wurde festgestellt, dass die intern hinterlegte Adresse nicht mehr aktuell ist. Der Kreisverband war also informiert, dass nicht sicher ist, dass alle Mitglieder fristgerecht ihre Einladung erhalten haben. Der Betroffene aber „wusste, dass die Kreisversammlung stattfindet, er war informiert“, so Kalb. Er vermutet, dass es sich bei der Beanstandung um einen Vorwand handelt, weil der Betroffene eventuell nicht diejenigen im Kreisvorstand sieht, die parteiintern seiner Strömung angehören.

Das Problem, so Rechtsanwalt Hans Günther Türk zu BLICK aktuell, sei aus juristischer Sicht eine fehlende Zustellbestätigung der entsprechenden E-Mail gewesen. Das Mitglied des Landesschiedsgerichts der AfD erklärt: Der Kreisverband Westerwald habe ein Programm zum Versenden der digitalen Einladung verwendet, das keinen Beweis der Zustellung ermöglicht. Da aber beim Absender (in diesem Fall dem AfD-Kreisverband) die Beweislast liege, konnte die Beanstandung des nach eigener Aussage nicht fristgerecht eingeladenen Mitgliedes nicht zurückgewiesen werden.

Ein „rein technisches Problem“Damit das nicht wieder vorkommt, hat nun der Bundesvorstand der AfD ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dem zukünftig unstrittig nachweisbar sein soll, dass alle Wahlberechtigten eine Einladung zur Wahl erhalten haben. Abgesehen von der künftigen Verwendung des für den Kreisverband neuen Parteimanagementsystems ist auch Teil des Vergleichs, dass die Neuwahlen statt im November 2019 bereits zu Jahresanfang stattfinden.

Schatzmeister Kalb befürwortet das: Es passt zeitlich besser zum Turnus der Abrechnungen und die Entlastung des Vorstandes würde zeitgleich mit den Wahlen zukünftig zu Jahresbeginn stattfinden. Den Vorschlag des Schiedsgerichts, die Wahlen vorzuziehen, nahm der Kreisverband darum gerne an.

Stille Einigung statt lauter StreitDie AfD betont: Es wurde kein Urteil gefällt, das besagt, es sei nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Ein solches Urteil wird es auch aus dem aktuell vorgebrachten Grund nicht mehr geben, denn mit dem vor dem Schiedsgericht erzielten Vergleich ist die Sache vom Tisch.

Es wurde sich übrigens gegen das Einbeziehen eines Sachverständigen entschieden, so Türk, weil dieser aus dem Raum Aachen hätte bestellt werden müssen, was mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Darum wurde ein Vergleich erzielt zwischen dem Kläger und dem AfD-Kreisverband, so das AfD-Landesschiedsgericht. Dessen Mitglied Hans Günther Türk betont: Grund für die Beanstandung der Wahl „war ein rein technisches Problem, keine parteiinterne Auseinandersetzung.“

Einigkeit zu zeigen, ist auch in Anbetracht der nahenden Kommunalwahl wichtig für die AfD. Hier möchte der Kreisverband Westerwald mitmischen, nachdem es bei den letzten großen Wahlen nicht geklappt hat.

Es ist nicht das erste Mal, dass in der AfD Westerwald nicht alle Vorschriften eingehalten werden, um eine komplikationslose Wahl zu gewährleisten. Die Kandidatur von Gilbert Theodor Kalb aus Ransbach-Baumbach bei der Bundestagswahl 2017 wurde seinerzeit vom Wahlausschuss zurückgewiesen, weil sie eine fehlerhafte Erklärung enthielt (BLICK aktuell berichtete). -MX-