Politik | 12.07.2014

Reform der Lebensversicherung

Alle müssen einen Beitrag leisten

Fairer Ausgleich zwischen Versicherern und Versicherten

Berlin-Ahrweiler/Mayen. Heute wurde in erster Lesung über das Lebensversicherungsreformgesetz im Deutschen Bundestag beraten. Der Entwurf sieht grundlegende Veränderungen nicht nur für die Versicherten, sondern auch für die Unternehmen selbst, die Gläubiger und Aktionäre vor. So dürfen zum Beispiel Bewertungsreserven zukünftig nur noch an die ausscheidenden Versicherten ausgeschüttet werden, wenn dadurch nicht die restlichen Versicherten unter den garantierten Zinssatz fallen. Das sei fair, betont Mechthild Heil, die auch Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist: „Erst seit 2008 werden die ausscheidenden Versicherten überhaupt an den Bewertungsreserven beteiligt. Diejenigen, die vorher eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können sich deshalb auch nicht auf Vertrauensschutz berufen.“ Gerade in der jetzigen Niedrigzinsphase sei es unumgänglich gewesen, diesen Schritt zu gehen, damit die übrigen Versicherten zumindest ihren Garantiezins erhalten. „Bei der alten Regelung, würden die jetzt ausscheidenden Versicherten unverhältnismäßig und auf Kosten der anderen Versicherten profitieren“, stellt Mechthild Heil klar. Ihr sei auch bewusst, dass diese Maßnahme im ersten Augenblick auf Widerstand stoße, „bei genauem Hinsehen muss aber jedem Versicherten klar sein, dass es anders nicht geht, immerhin handelt es sich ja um eine Risikogemeinschaft, da kann man nicht nur an sich selbst denken“. Die Versicherten sollen aber durch den Gesetzentwurf auch bessergestellt und künftig mit 90 Prozent (statt wie bisher mit 75 Prozent) an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Auch für die Aktionäre soll es Veränderungen geben: Dividenden werden gekürzt oder sogar einbehalten, wenn der garantierte Zins von der jeweiligen Versicherung nicht realisiert wird. „Damit sorgen wir dafür, dass alle, die an einer Lebensversicherung beteiligt sind, für deren Stabilität sorgen und die Lasten gleichmäßig auf vielen Schultern verteilt sind“, so die Abgeordnete. Ein weiterer Baustein des Entwurfes ist die Kostentransparenz. Vermittler müssen künftig dem Kunden genau offenlegen, wie hoch die Provision bei Abschluss eines Produkts ist.

Hintergrund:

Aufgrund der seit 2008 andauernden Niedrigzinsphase mussten Maßnahmen ergriffen werden, um die Stabilität der Lebensversicherungen zu gewährleisten. Im Lebensversicherungsreformgesetz ist vorgesehen:

- Bewertungsreserven dürfen nur dann ausgeschüttet werden, wenn sichergestellt ist, dass den verbleibenden Versicherten ihr garantierter Zinssatz auch ausgezahlt werden kann.

- gegebenenfalls müssen auch die Aktionäre des Lebensversicherers auf Ausschüttungen zugunsten der Ansprüche der Versicherten verzichten.

- die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen.

- die Unternehmen müssen sich intensiver mit ihrer Risikosituation auseinandersetzen.

- Versicherungsvermittler müssen dem Versicherungsnehmer die vereinbarte Provision als Gesamtbetrag in Euro offen legen.

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