Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt tagte
Am Spinnweg kann gebaut werden
Gestaltungssatzung beschäftigt Politik
Meckenheim. Recht schwere Kost hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der vergangenen Woche zu bewältigen. In einem Tagesordnungspunkt ging es um das Bauvorhaben der Raiffeisenbank Voreifel eG auf der Gemarkung „Auf dem Spinnweg“. Dem Ausschuss lag der Antrag vor, dass dort befindliche Gewerbegebiet mit den darauf leer stehenden Lagerhallten an der Theodor-Storm-Straße 1 für eine Wohnbebauung freizugeben. Diesem Wunsch entsprach der Ausschuss einstimmig ebenso wie einer Änderung des Bebauungsplanes in der Wormersdorfer Straße. Da fanden Hans-Erich Jonen (UWG) und Barbara Heymann (SPD) auch nur lobende Worte, wird doch eine Baulücke hier innerstädtisch geschlossen und das mit einer guten Einfassung in die bisherige Bebauung. Da die Nachbarn ebenfalls alle bereits ihr schriftliches Einverständnis erteilt hatten, konnte die Politik auch hier die Wege frei machen.
Umfangreiche TOPs
Recht umfangreich ging es dann bei den anderen beiden sehr dominanten Tagesordnungspunkten zu. Denn Uli Wildschütz vom Aachener Architekturbüro Raumplan hatte einmal Vorstellungen skizziert, wie eine Bebauung und eine Verdichtung in der Meckenheimer Altstadt aussehen könnte. Dies war zuvor auch in öffentlichen Workshops erörtert worden, wobei auch hier die Meinungen ja deutlich auseinander gingen. Klar ist, so der Technische Beigeordnete Heinz-Peter Witt, dass Eigentümer Bestandsschutz haben, aber die Zielsetzung der Architekten wurde auch deutlich. Es sollen mehr Menschen in der Meckenheimer Altstadt als bisher wohnen können, Parkräume in zweiter Reihe sollen bevorzugt in Tiefgaragen verlegt werden und insgesamt könnte die Bebauung verdichtet werden. Das alles unter Berücksichtigung von Denkmalschutz und Erhaltung des charakteristischen Baubildes. Dass dies langfristig zu gravierenden Veränderungen führen wird, das dürften die wenigen Zuschauer geahnt haben, welche sich in die Sitzung verirrt. Konkretere Vorstellungen hatte da schon der Chef des Meckenheimer Verbundes, der als Zuhörer ebenso an der Sitzung teilnahm wie Meckenheims Bürgermeister Bert Spilles, der jedoch nicht in die Diskussion eingriff.
Witt: „Potentiale in der Innenstadt heben“
Beigeordneter Heinz-Peter Witt fasste den Anspruch der Stadt in dem Satz zusammen. „Wir wollen Grundlagen schaffen, um Potentiale in der Innenstadt zu heben.“ Dabei machte der Beigeordnete kein Geheimnis um den Umstand, dass die Stadt bereits mit einigen Grundstückseigentümern Gespräche geführt habe ob diese bereit seien, ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Aber auch privaten Investoren müssten Potentiale aufgezeigt werden. Ebenfalls wurde aus den Ausführungen des Beigeordneten deutlich, dass die Stadt zwar aufs Tempo drückt und rechtliche Grundlagen schaffen will, man jedoch mit der Umsetzung sich wohl eher auf der Langstrecke befindet und vieles über Jahre oder Jahrzehnte wachsen müsse.
Dass diese Politik richtig sei, machte Barbara Heymann für die SPD in ihrem Statement deutlich und betonte ebenfalls die Perspektive für die nächsten 10 Jahre. Das Thema Marktplatz möchte die SPD deutlich schneller gelöst sehen. Martin Hörnig gab für die CDU ebenfalls grünes Licht und Hans-Erich Jonen stellte fest, dass es einer Planung bedürfe und man die Stadtentwicklung nicht unter dem Motto „Versuch und Irrtum“ laufen lassen dürfe. Er sieht den Beschluss als Leitlinie für die innerstädtische Entwicklung.
Einstimmig gab der Ausschuss dann dem Vorhaben grünes Licht, so dass jetzt noch der Stadtrat abschließend sich damit befassen muss.
Aber das Thema hat ja noch eine zweite Seite, denn Gebäude zu bauen ist das eine- aber wie dürfen diese aussehen? Welche Werbung ist erlaubt und überhaupt in welchem Umfang? Was dürfen Einzelhändler auf die Straße stellen und wie viel Platz ist für die Fußgänger vorgesehen? Fragen über die leidenschaftlich und kontrovers diskutiert werden konnte. Hans-Erich Jonen brachte die Diskussion auf den Punkt als er feststellte, es solle so wenig Sozialismus wie nötig geregelt werden und auch ein Stück Individualität müsse möglich sein. Am Thema Sondernutzung schieden sich denn die Geister, geregelt wird damit unter anderem der Abstand zwischen Warenauslage im freien und den 1,20 Metern welche den Fußgängern vorbehalten sind. Darüber hinaus möchte man auch nicht dem italienischen Gastronomen das Mobiliar einer deutschen Traditionsgaststätte aufbrummen. Da die Satzung dies ebenso wie die Fassadengestaltung, deren Farben oder die Gestaltung von Garagen und Carports regelt, kam schnell die Frage nach einer Probezeit von einem Jahr für das Thema Sondernutzung auf, dem folgte der Ausschuss dann auch ebenso wie beim Grundsatzbeschluss. Das letzte Wort hat denn jetzt der Rat.
STF
