Ersatznachfolge im Ortsgemeinderat Breitenau

Andreas Fischer berufen

Breitenau. Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird folgendes bekannt gemacht: Herr Andreas Fischer, Hirzener Straße 2a, 56237 Breitenau, wurde als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Breitenau berufen. Herr Fischer war die nächste noch nicht berufene Person mit den meisten Personenstimmen bei den Kommunalwahlen 2019, die die Ersatznachfolge inzwischen angenommen hat. Das neue Ratsmitglied übernimmt damit das Mandat von Herrn Heinrich Frank, Breitenau, der sein Ratsmandat nicht angenommen hat.

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