Bürger für Meckenheim

Anfragezu Abwassergebühren

Meckenheim. Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster am 17. Mai 2022 in einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler entschieden (Az. 9 A 1019/20). Der Bund der Steuerzahler äußert sich hierzu wie folgt: „Die Entscheidung bedeutet, dass jetzt alle Kommunen, die ihren kalkulatorischen Zinssatz aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre berechnet und zusätzlich einen Aufschlag genommen haben, ihre Zinssätze neu berechnen müssen. Zudem dürfen Kommunen, die vom Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben, nicht den Nominalzinsssatz ansetzen, weil er ebenso wie der Wiederbeschaffungszeitwert selbst bereits die Inflation berücksichtigt. Ein doppelter Inflationsausgleich ist aber nicht zulässig.“

Die BfM stellt dazu im Haupt- und Finanzausschuss folgende Fragen:

Auf der Grundlage welcher Berechnungen und mit welchem kalkulatorischen Zinssatz wurden die Abwasser-Gebührenbescheide der Stadt Meckenheim bisher aufgestellt?

Welche Änderungen in den Berechnungen ihrer Abwasser-Gebührenbescheide wird die Stadt Meckenheim aufgrund des Urteils zukünftig vornehmen?

Pressemitteilung

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