Politik | 13.12.2024, 13:24 Uhr

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf höhere Gebühren einstellen

„Anhebung der Abwassergebühren unumgänglich“

Symbolbild.  Foto: pixabay.com
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VG Altenahr. Allgemeine Kostensteigerungen machen auch vor dem Abwasserwerk Mittelahr als kommunaler Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Altenahr nicht halt. Seit 2017 wurden die Abwassergebühren stabil gehalten. In seiner Sitzung vom 10. Dezember 2024 folgte der Verbandsgemeinderat nun der zuvor im Werkausschuss abgestimmten Vorlage der Gebührenerhöhung ab dem Jahr 2024.

Wurden bedingt durch eine höhere Einwohnerzahl zuvor rund 500.000 Kubikmeter Abwasser erzeugt, fallen drei Jahre nach der Flut rund 100.000 Kubikmeter weniger Abwasser an, die unter anderem die Grundlage zur Berechnung der Abwassergebühren bilden. Zusätzlich sind die Einnahmen aus Einwohnergleichwerten, die von den Gewerbebetrieben aufgebracht wurden, deutlich eingebrochen.

Diese Einnahmeverluste sind in den Jahren 2021 bis 2023 zu einem großen Teil durch das Land Rheinland- Pfalz ausgeglichen worden, was aufgrund der letztmaligen Gewährung von Billigkeitsleitungen zum 31.10.2024 in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist.

Die allgemeinen Steigerungen bei den Sach- und Personalkosten sowie der Einbruch der laufenden Abwassergebühren, machen die Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,23 Euro auf 2,85 Euro je Kubikmeter, des wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser von 0,11 Euro auf 0,12 Euro, sowie des wiederkehrenden Beitrags Niederschlagswasser von 0,38 Euro auf 0,42 Euro je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche, unumgänglich.

„Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal stand das Land Rheinland-Pfalz den Flutbetroffenen indirekt zur Seite und erstattete unserem kommunalen Eigenbetrieb flutbedingte Einnahmeausfälle. Das half uns, in einer insbesondere für die Flutbetroffenen nicht selten finanziell schweren Zeit, nicht an der Abwasser-Gebührenschraube drehen zu müssen. Nach der Beendigung der Landeszahlung sowie der Tatsache, dass die Abwassergebühren bei gestiegenen Betriebskosten nun von einer geringeren Einwohnerzahl zu tragen sind, kommen wir um diesen Schritt leider nicht mehr länger herum“, begründet Bürgermeister Dominik Gieler die Erhöhung.

Allen Beteiligten ist bewusst, dass die Erhöhungen mit durchschnittlich rund 18,5 Prozent, von 619,40 Euro auf 733,94 Euro und somit einem Betrag von etwa 115,00 Euro pro Jahr für einen Normalhaushalt, nicht marginal ausfallen.

„Da dieser unumgängliche Schritt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen und dem absehbaren Auslaufen der Erstattung der Einnahmeausfälle erkennbar war, wurde in den Abschlägen für dieses Jahr bereits eine geringe Erhöhung berücksichtigt. Dadurch hoffen wir, Nachzahlungen in Grenzen halten zu können. Würde man die jetzige Erhöhung auf die vergangenen Jahre seit der letzten Erhöhung aufteilen, hätten wir eine Teuerung von moderaten rund 2,6 Prozent jährlich“, begründet die Werkleitung des Eigenbetriebs ihren Schritt, der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand aus Koblenz in Form der Entgeltkalkulation verifiziert wurde.

Die vollständige Gebührentabelle steht auf der Homepage der Verbandsgemeinde Altenahr unter www.altenahr.de in der Rubrik „Leben & Wohnen / Steuern & Gebühren“ zum Herunterladen zur Verfügung.

Pressemitteilung VG Altenahr

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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