Demokratie vor Ort Erpel (DvOE)
Anpassung Hebesatz Grundsteuer B
Erpel. Die desolate Haushaltssituation der Ortsgemeinde Erpel hat in jüngster Vergangenheit bereits zweimal die Kommunalaufsicht veranlasst, dazu aufzufordern, die jährliche Einnahmesituation durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Der Vorschlag seitens der Kommunalaufsicht, den Hebesatz der Grundsteuer B anzupassen, wurde jetzt wieder von der Ortsgemeindeleitung aufgegriffen.
Während insbesondere die CDU keine andere Lösung sieht, als einer Erhöhung des Hebesatzes von 395 % auf 420 % zuzustimmen, lehnen die Ratsmitglieder der DvOE eine Erhöhung ab. Dies wurde sowohl in der Hauptausschusssitzung am 31.01.2022 als auch in der Ortsgemeinderatssitzung am 14.02.2022 deutlich gemacht.
Begründung: noch immer leiden viele Haushalte und Betriebe unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Hinzu kommen aktuell erhebliche Preissteigerungen für Strom, Heizung, Kraftstoff und die allgemeine Lebenshaltung.
Kürzlich erst wurde gegen die Stimmen der DvOE, die in der Verbandsgemeinde nachteiligste Satzung für die Bürger*innen zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen (wkB) verabschiedet: der dort festgesetzte niedrige kommunale Anteil bedeutet letztendlich eine Verschiebung der kommunalen Ausgaben hin zu den Bürger*innen. Eine Anhebung der Grundsteuer B würde erneut die Grundbesitzer treffen.
Die DvOE sieht sich und den gesamten Gemeinderat in der Pflicht, auch andere Möglichkeiten der Einnahmegewinnung zu erarbeiten, bevor zu dem - zugegebenermaßen unkompliziertesten und einfachsten - Mittel einer Steuererhöhung gegriffen wird. Dabei hat die DvOE schon in der Vergangenheit Alternativvorschläge unterbreitet, um dauerhafte Einnahmequellen für den Gemeindehaushalt zu erzielen. Die DvOE ruft daher alle Fraktionen des Gemeinderates Erpel dazu auf, gemeinsam Vorschläge und Konzepte zu erarbeiten, die einerseits eine Erhöhung der Grundsteuer B entbehrlich machen, andererseits den seit Jahrzehnten desolaten Haushalt entlasten könnten.
Die nachfolgenden Themen sollten aus unserer Sicht in die Überlegungen einbezogen werden:
- Klärung der Kostentragungspflicht für die Instandsetzung und Räumung des Fangzauns an dem Radweg von Kasbach nach Erpel,
- Möglichkeit der Erschließung eines Solarparks auf dem Gebiet der Hinterheide
- Möglichkeit der Erschließung eines Gewerbeparks auf dem Gebiet der Hinterheide
- Nochmalige Prüfung der Möglichkeiten der Realisierung eines Windparks
- Errichtung von Solar- bzw. PV-Anlagen auf den Dächern der im Eigentum der Ortsgemeinde stehenden Gebäude
- Einführung von Parkgebühren auf Wanderparkplätzen (z. B. Erpeler Ley, Zigeunerplatz)
Pressemitteilung
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Die Grundsteuer B trifft auch alle Mieterinnen und Mieter