Gemeindeverwaltung Grafschaft

Anträge auf Übernahme

Grafschaft. In seiner Sitzung am 1. Oktober hat der Grafschafter Gemeinderat beschlossen, für Kinder- und Jugendfreizeiten in der Gemeinde Grafschaft in den Ferien auf die Teilnehmerbeiträge zu verzichten und den Elternanteil von Freizeiten freier Anbieter zu übernehmen. Für Kinder und Jugendliche, die an Freizeiten des Kinder- und Jugendbüros Grafschaft teilgenommen haben, ist kein Antrag auf Erstattung der Beiträge nötig. Die Teilnehmerbeiträge werden von Amts wegen an die Familien zurückerstattet. Familien, deren Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren an Freizeiten externer Anbieter (mindestens sechs Betreuungsstunden täglich) im Zeitraum vom 13. März bis 31. Dezember 2020 teilgenommen haben, können ab sofort einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Teilnehmerbeiträge bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Frau Ferenc, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, E-Mail: lisa.ferenc@gemeinde-grafschaft.de, Tel.: 02641-8007-38, stellen. Dem schriftlichen Antrag muss eine Teilnahmebestätigung des Anbieters (mit Daten des/der Teilnehmers/in, Veranstaltungszeitraum, täglicher Betreuungszeitraum, Kosten, Veranstaltungsort, Veranstalter), ein Zahlungsnachweis oder eine Quittung des Veranstalters und die Bankverbindung zur Erstattung der Beiträge beigefügt werden. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Pressemitteilung

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