Kreisverwaltung Ahrweiler
Antrag auf Flächenprämien: Extremwetter-Schäden schnell melden
Von Unwettern betroffene Landwirte sollten Schäden möglichst sofort melden, um Beihilfe-Kürzungen zu vermeiden.
Kreis Ahrweiler. Gewitter und Starkregen sind zurzeit häufig und treffen auch die Landwirte. Die Kreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass durch Extremwetter geschädigte Flächen von Antragstellern auf Flächenprämien unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Schadensereignis, gemeldet werden müssen.
Der Meldung sind Nachweise beizufügen, aus denen geschlossen werden kann, dass es sich um einen Fall höherer Gewalt beziehungsweise außergewöhnlicher Umstände handelt.
Nur durch eine formlose Mitteilung an die untere Landwirtschaftsbehörde können Landwirte und Winzer verhindern, dass es zu Kürzungen des Beihilfebetrags aus verschiedenen flächenbezogenen Fördermaßnahmen kommt.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung unter Tel. (0 26 41) 97 53 23 oder per E-Mail: Hans-Peter.Schaup@kreis-ahrweiler.de zur Verfügung.
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