Politik | 28.08.2026, 18:25 Uhr

Verbot seit 1992 – Beschilderung fehlt in einer Richtung

Anwohner beantragen Durchsetzung des Lkw-Durchfahrtsverbots auf der B 42

Lkw-Verbotsschild an der B 42 – in Gegenrichtung fehlt die Beschilderung seit 1992. Anwohner- und Lieferverkehr bleibt ausdrücklich frei.

Unkel/Leutesdorf. Zwischen Neuwied und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gilt seit 1992 ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen – auf der gesamten Strecke, also auch in den Ortsdurchfahrten von Unkel, Erpel, Linz und Bad Hönningen. In Fahrtrichtung Bonn ist es beschildert, in Fahrtrichtung Neuwied fehlt das Schild bis heute: Wer von Norden über die Landesgrenze kommt, erfährt vom Verbot nichts – und durchfährt alle Rheinorte bis Neuwied.

17 Anwohnerinnen und Anwohner aus Leutesdorf haben deshalb am 10. August 2026 bei der Kreisverwaltung Neuwied einen Antrag eingereicht. Beantragt sind die Beschilderung in Fahrtrichtung Neuwied, regelmäßige Kontrollen und Nachtauflagen für Ausnahmegenehmigungen – eine private Initiative, auf sechs Seiten belegt mit amtlichen Messwerten und Rechtsgrundlagen. Ein weiterer Antragspunkt betrifft die Anschlussstelle Mühlenweg bei Rheinbreitbach.

Wie stark die Belastung ist, zeigen Messdaten aus Leutesdorf: Nach einer schalltechnischen Untersuchung des Landesbetriebs Mobilität vom September 2024 überschreiten dort 107 von 129 untersuchten Gebäuden der Ortsdurchfahrt nachts den Lärmrichtwert, an der höchstbelasteten Stelle werden 68 dB(A) erreicht. Rund 450 Fahrzeuge dürfen nach Auskunft der Kreisverwaltung (August 2026) mit Ausnahmegenehmigung fahren.

Wichtig ist den Antragstellern die Abgrenzung: Es geht nicht um ein neues Verbot, nicht um eine Sperrung der B 42 und nicht um Lieferungen an Betriebe vor Ort. Das Verbot besteht bereits – es muss nur bekannt gemacht und durchgesetzt werden.

Unterstützen können den Antrag ausdrücklich alle Anwohnerinnen und Anwohner entlang der B 42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze – das gesamte Rheinufer, gerade auch aus Unkel, Erpel, Linz und Rheinbreitbach. Auch mittelbar Betroffene können sich als Befürworter eintragen. Je mehr Menschen den Antrag sichtbar unterstützen, desto schwerer wiegt er gegenüber der Behörde. Der Eintrag dauert eine Minute im Internet unter b42aktuell.de; eine E-Mail-Adresse pro Haushalt genügt, weitere volljährige Personen aus dem Haushalt können im selben Eintrag mit angegeben werden.

Nächtliche Beurteilungspegel an der Ortsdurchfahrt Leutesdorf: 107 von 129 Gebäuden über dem Richtwert. Datengrundlage: Schalltechnische Untersuchung des Landesbetriebs Mobilität, September 2024. Darstellung: b42aktuell.de

Nächtliche Beurteilungspegel an der Ortsdurchfahrt Leutesdorf: 107 von 129 Gebäuden über dem Richtwert. Datengrundlage: Schalltechnische Untersuchung des Landesbetriebs Mobilität, September 2024. Darstellung: b42aktuell.de Foto: Privat

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