Leserbrief zur Presseerklärung der CDU-Stadtratsfraktion Remagen vom 08.10.2020
Argumentation ist problematisch
Die CDU kritisiert in besagtem Artikel, dass der von der Mainzer Regierungskoalition vorgesehene Berechnungsschlüssel nur eine unzureichende Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Folge hat. Die Argumentation der CDU ist gleich aus zwei Gründen problematisch: Erstens ist durchaus zu hinterfragen, ob eine vollständige Kompensation sinnvoll und angemessen wäre. Zweitens kann man, selbst wenn man das grundsätzlich bejaht, nicht einfach so tun, als ob die Gewerbesteuereinnahmen ohne die Corona-Pandemie im selben Maße wie in 2019 geflossen wären. Zunächst möchte ich auf die Sinnhaftigkeit einer vollständigen Kompensation eingehen: Diese Erwartungshaltung scheint mir in Anbetracht insgesamt stark rückläufiger Steuereinnahmen übertrieben zu sein. So bitter die Einbrüche für die betroffenen Gemeinden auch sind, sollte man sich immer vergegenwärtigen, dass die erhofften Ausgleichszahlungen nicht vom Himmel fallen, sondern von der Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert werden müssen. Vor diesem Hintergrund sollte klar sein, dass ein vollständiger Ausgleich weder machbar noch gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden an dem jetzigen Dilemma durchaus mitschuldig sind. Dass die Gewerbesteuer äußerst konjunktursensibel ist, weiß man nicht erst seit gestern. Daraus folgt nun einmal, dass die Gewerbesteuereinnahmen in Boomjahren kräftig sprudeln, in wirtschaftlichen Krisenzeiten aber eben auch überproportional einbrechen. Dementsprechend sollten die Gemeinden bei guter Konjunkturentwicklung sinnvollerweise Vorsorge für schlechtere Zeiten treffen. Das ist ganz offensichtlich nicht bzw. zumindest nicht in ausreichendem Maße erfolgt.
Selbst wenn man eine vollständige Kompensation grundsätzlich als angemessen ansehen würde, kann man nicht einfach die Einnahmen des Jahres 2019 als Referenzmaßstab für die Höhe der Einnahmeausfälle heranziehen. Zunächst einmal verbietet sich bei einer so volatilen Einnahmequelle wie der Gewerbesteuer die Zugrundelegung eines einzelnen Jahres eigentlich von selber. Zufällige Schwankungen in diesem Jahr hätten einen großen Einfluss auf die Höhe des Erstattungsbetrages. Im konkreten Fall käme aber noch eine systematische Verzerrung hinzu: Die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden waren in den Boomjahren 2018 und 2019 mit mehr als 55 Mrd. Euro pro Jahr exorbitant hoch. In den Jahren davor fielen die Einnahmen durchweg erheblich niedriger aus (Quelle: Statistisches Bundesamt). Nun gab es bereits im zweiten Halbjahr 2019 deutliche Anzeichen für eine einsetzende konjunkturelle Abkühlung, die – auch ohne die Corona-Pandemie – mit hoher Wahrscheinlichkeit niedrigere Gewerbesteuereinnahmen in 2020 zur Folge gehabt hätte. Nicht ohne Grund hat die Stadt Remagen selber im ursprünglichen Haushaltsansatz 2020 eben nicht die rund 12,6 Mio. Euro zugrunde gelegt, die sie 2019 vereinnahmt hat, sondern „nur“ 8,0 Mio. Euro Schon das sollte deutlich machen, dass es mit einem simplen Vergleich der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen von 2019 und 2020 eben nicht getan ist. Nun kann man über den letztlich von der Mainzer Regierungskoalition gewählten Verrechnungsschlüssel sicherlich diskutieren. Ich persönlich hätte beispielsweise die Zugrundelegung eines gewichteten gleitenden Durchschnitts für sinnvoller gehalten. Angemessener als die von der CDU-Stadtratsfraktion geforderte einfache Differenzrechnung ist er aber alle Male.
Hans-Jürgen Wolter,
Remagen
