Leserbrief
Auf keinen Fall zum Wohl der Kleinkinder
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Hoch,
hiermit wende ich mich öffentlich an Sie, dem Gesundheitsminister des Landes Rheinland-Pfalz.
Ich bin ein Vater aus Sinzig, dessen jüngstes Kind jetzt im August eingeschult werden soll und seit 13 Jahren bin ich auch Fachlehrer für Klavier, Gesang mit dementsprechender Ausbildung in den Themen Lungenfunktion und Atmungsunterschiede bei Kindern und Erwachsenen.
Wenn ich Ihnen also hiermit schreibe, dann aus durchaus berechtigtem und ernstzunehmenden Anlass mit Hintergrundwissen.
Nun zu meinem Anliegen:
Es gibt es eine Vielzahl von Wissenschaftlern, Virologen, Ärzten und Psychologen die den Kenntnissen der Politik widersprechen, dass der Mund-Nasen-Schutz (MNS) gemäß der Corona-Verordnungen, bei Kleinkindern ohne gesundheitliche oder sonstige Folgen und Beeinträchtigungen sei. So diskutieren die o.g. Experten unter anderem über konkrete gesundheitliche Folgeschäden durch:
- Eine Sauerstoffreduktion und zwangsweise erhöhte Rückatmung von CO2
- eine durch die MNS begünstigte Keim-/Pilz-Besiedlung im Körper (Mund, Lunge, Atemwege) insbesondere bei feuchten Masken
- ein erhebliches kaum abschätzbares Risiko durch die psychische und körperliche Belastung und deren Langzeitfolgen auf die Psyche der Kinder
Um dies kurz zu schildern:
Die Lunge eines 7-jährigen Kindes ist noch nicht ausgewachsen. Dementsprechend ist auch das Lufteinzugsvolumen, das Totraumvolumen zwischen Maske und Mund, sowie auch das Rückatmungs- und Ausatmungsverhalten bei Kindern eine ganz andere Sache, als bei der Erwachsenenatmung. Jeder Fachmediziner wird Ihnen diese Ausführung bestätigen können.
Ich habe nun vor der Einschulung meines Jungen Bedenken gegenüber des möglichen, dauerhaften Maskentragens im Unterricht bei Kindern bis 13 Jahren.
Denn wer würde denn im schlimmsten Fall die Haftung übernehmen, wenn die jetzt schon absehbaren Folgen bei den Kindern, dann doch nicht so „sicher“ sind, wie die Politik stets verspricht?
Die Schulen trotz Möglichkeiten des einzelnen Remonstrationsrechtes sicher nicht, da sie sich stets nur an die Weisungsbindung gegenüber dem Land verpflichtet fühlen. Auch so kann man Unverantwortlichkeit ausleben.
Der Gesetzgeber oder das Land aber auch nicht, weil niemand „Einzelfälle“ in der Hand hat und dementsprechend auch keine generelle Haftungserklärung ausstellen kann. Auch das ist logisch.
Nun kommt aber der § 6 Absatz 2 des Grundgesetzes ins Spiel der aussagt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“.
Ist Ihnen wirklich bewusst, was das bedeutet?
Es sagt nichts anderes aus, als das auch die Haftung gegenüber den eigenen Kindern in aller erster Linie und grundsätzlich bei den Eltern verbleibt. Denn anders wäre das im Grundgesetz verbriefte Erstrecht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder gar nicht möglich oder anwendbar.
Nur: Mit welchem Recht maßt sich dann der Staat oder das Land an, mögliche Strafen (respektive Ausgrenzungen) für die Kinder oder Eltern der Kinder in Aussicht zu stellen, wenn genau diese Eltern ihre Haftungspflicht in Form der persönlichen Einzelentscheidung zum eigenen Kind selbst, über eine Tragepflicht des MNS im Unterricht ausüben wollen?
Welches verbriefte Recht soll diesem Unrecht zugrunde liegen, dass den §6 GG Absatz 2 vollkommen aushebelt? Hier geht es um das Grundgesetz und nicht nur um eine x-beliebige Landesentscheidung nach politischer Großwetterlage!
Meine gesamte Fachqualifikation beim Thema Lunge und Atmung schreit ganz laut nein gegenüber dem möglichen, dauerhaften Tragevorhaben des MNS in der zukünftigen Schule meines Sohnes, zumal Kleinkinder nach allen aktuellen Erkenntnissen weder die großen Ansteckungsherde sind, im Unterricht eh alle sitzen und zudem den Kleinkindern etwas zugemutet wird, was man im Regelfall keinem Erwachsenen (mit einem dreiviertel größerem Lungenvolumen) zumutet.
Dies kann auf keinen Fall tatsächlich zum Wohl der Kleinkinder sein und ist auch nicht mit dem Verweis auf die Abwehr einer möglichen Massenansteckung in den Schulen, oder einer willkürlichen Inzidenzzahl zu rechtfertigen, denn es gibt bis heute keinen einzigen dokumentierten Nachweis über eine jemals vorgekommene Massenansteckung von Kleinkindern in einer Schule der Bundesrepublik.
Abschließend nachgefragt Herr Minister: Wer schützt eigentlich meine Kinder vor den vielen, möglichen anderen ansteckenden Viren innerhalb der Lehrkörperschaft einer Schule? Dürfen wir Eltern nicht ebenso von den Lehrern der Schulen, alle zwei Tage einen aktuellen, ärztlichen Test (kein Selbsttest) bezüglich aller anderen übertragbaren Viren verlangen? Den Kindern wird doch genau das auch zugemutet! Schließlich geht’s hier um den Schutz der Kleinkinder. Oder dabei etwa nicht mehr? Wenn schon irrwitziger Wahnsinn, dann aber auch richtig! Was sagen Sie dazu?
Sind Sie auch ein Elternteil? Eine Mama? Ein Papa?
Dann hoffe ich auf Ihre ehrliche und zeitnahe Antwort.
Thomas Jödicke von Roit zu Hoya,
Sinzig
