Stadt Montabaur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulzentrum“
Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 (BauGB)
Montabaur. Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulzentrum“ der Stadt Montabaur und Aufhebung des Ursprungsbebauungsplanes und aller bisherigen Änderungen beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen – sowie die Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.02.2020 – 27.03.2020 einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Die beabsichtigte Planung kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link eingestellt:
www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen\Laufende Bauleitplanverfahren\ Bebauungspläne der Stadt Montabaur\Stadt Montabaur\BPlan Schulzentrum – Aufstellung-Aufhebung
Anregungen können während der o.g. Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden
Gabi Wieland
Stadtbürgermeisterin
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