Politik | 30.03.2020

Aus der Arbeit des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich

Am Donnerstag, 05.03.2020, fand eine 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Nachrüstung von Sonnenschutzmaßnahmen in der Kirschblütenschule

Der Haupt- und Finanzausschuss hat einstimmig die Durchführung der Nachrüstung einer Sonnenschutzfolie beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Bauleistungen (incl. Gerüststellung) in die Wege zu leiten.

Nutzung von Räumlichkeiten in der Rheinlandhalle

Der Haupt- und Finanzausschuss ist mit der Überlassung der Räumlichkeiten in der Rheinlandhalle an die VHS einverstanden und hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die Vertragsdetails auszuarbeiten.

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG); Widerruf der Optionserklärung sowie Erklärung zur Anwendung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ab 2013

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen,

1. das europäische Umsatzsteuerrecht mit den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ab dem Veranlagungsjahr 2013 anzuwenden;

2. die Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG zur Anwendung des alten deutschen Umsatzsteuerrechts rückwirkend zum 01.01.2017 zu widerrufen;

3. die Verwaltung zu beauftragen, die zu korrigierenden Umsatzsteuererklärungen ab dem Veranlagungsjahr 2013 zu erarbeiten und dem Finanzamt vorzulegen,

4. die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, wie aktuell die MwSt. zu belegen, bzw. auszuweisen ist (z. B bei der Hallenvermietung). Zudem soll geprüft werden, ob eine USt-Anmeldung beim Finanzamt für aktuelle Umsätze sowie Vorsteuer abzugeben ist.

Baukostenzuschuss an die Pfarreiengemeinschaft Mülheim-Kärlich

Der Haupt- und Finanzausschuss hat einstimmig beschlossen, der Pfarreiengemeinschaft für die Sanierung der Heizungsanlage in der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Mülheim einen Baukostenzuschuss in Höhe von 3.377,22 Euro (= 10 % der zuschussfähigen Kosten in Höhe von 33.772,20 Euro) zu gewähren. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Zuschussbetrag anzuweisen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat Empfehlungen zu Vertrags-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten ausgesprochen.

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