Politik | 22.06.2016

Unkeler VG-Rat will wahrscheinlich Windräder nicht zulassen

Aus für das EVM-Projekt „Windpark am Asberg“

Die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Windkraft soll nicht fortgeführt werden

Unkel. Mitte März hatte Verbandsbürgermeister Karsten Fehr mitgeteilt, dass die Mandatsträger des Unkeler Verbandsgemeinderates in nicht öffentlicher Sitzung mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt seien, einer von der Energieversorgung Mittelrhein (EVM) gewünschten Änderung der Verträge nicht zuzustimmen. In diesen hatte sich das Unternehmen als potenzielle Investor des geplanten Windparks am Asberg vor drei Jahren gegenüber den vier Kommunen, Rheinbreitbach, Bruchhausen, Erpel und Unkel sowie der VG verpflichtet, alle Kosten für die Planung des Projektes inklusive der Gutachten zu übernehmen. Ende voriger Woche nun teilte der VG Chef der Presse mit, dass die Verwaltung in der Sitzung Ende des Monats den VG-Rat auffordern werde, den von ihm im Oktober 2011 einstimmig gefassten Beschluss zur achten Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) aufzuheben. Da mit dieser Überarbeitung die rechtliche Grundlage für den Bau von Windräder geschaffen werden sollte, bedeutet dies, so der VG-Rat der Empfehlung folgt, das endgültige Aus für das ehemals so vielversprechende Projekt. „Nach mittlerweile fast fünf Jahren seit der Beschlussfassung sind vielfältige Erkenntnisse gewonnen worden. Nach den von der VG Unkel in Auftrag gegebenen Gutachten und den Rückmeldungen aus der ersten Beteiligung hat sich die Potenzialfläche aus dem ursprünglichen Suchraum von rund 400 Hektar so reduziert, dass nur noch zwei bis drei Teilgebiete auf 51 Hektar verblieben sind“, so Karsten Fehr. Von den ursprünglich maximal angedachten zwölf bis 15 Windrädern, wären so nur noch drei übrig geblieben. Da er sich zudem stark gemacht habe, auch die talseitige Fläche als Standort aus der Planung zu nehmen, mache es für ihn keinen Sinn, das Verfahren weiter fortzuführen. „Es ist deutlich erkennbar, dass der Regionale Raumplan, die politische Zielvorstellung des Landes Rheinland-Pfalz sowie bundesrechtliche Regelungen, alles relevante Parameter für die kommunalen Planungshoheit und die Entwicklung der Windkraft, tief greifende Änderungen erfahren, die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch auf unseren FNP auswirken würden“, begründete Karsten Fehr den Vorschlag, das Änderungsverfahren „Windkraft“ komplett einzustellen. Wenn eine Änderung der FNP nicht weiter verfolgt würde, bestünde zwar auch die Möglichkeit, die Planung bis auf weiteres ruhen zu lassen, allein der förmliche Beschluss einer Aufhebung würde für Klarheit sorgen. Einzig der FNP aus den 90-er Jahren wäre rechtsgültig, der den Bau von Windräder auf dem Areal der VG ausschließt. Eine Gefahr, dass nun Grundstücksbesitzer erfolgreich den Antrag stellen könnten, auf ihrem Gelände doch noch ein Windrad zu errichten, sieht der VG-Chef nicht. „Zum einen beginnt die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage erst ab drei Windrädern, sodass ein Projekt mit einer geringeren Anzahl erst gar keine Genehmigung erhalten würde. Damit wäre einem solchen Vorhaben bei uns schon das Wasser abgegraben. Zum anderen müsste ein Antragsteller bei einer erneuten Einleitung des Verfahrens auch die entstehenden Einstandskosten tragen auch hinsichtlich neuer Gutachten“ erklärte Karsten Fehr. Vor allem das Vorkommen gefährdeter Vögel rund um den Asberg müsste neu untersucht werden. „Die EVM hat sich während des ganzen Verfahrens als fairer Vertragspartner für die VG Unkel gezeigt. Damit auch sie die notwendige Klarheit hat, sollte nach der Aufhebung des FNP-Verfahrens, die nach der Stimmungslage in VG-Rat höchstwahrscheinlich eine Mehrheit finden wird, ein Aufhebungsvertrag mit ihr geschlossen werden“, erklärte der VG-Chef. Dieser würde die EVM aus ihren vor fünf Jahren eingegangenen Verpflichtungen lassen. Der VG seien durch das Projekt „Windpark am Asberg“ keine Kosten entstanden, was auch für die Zukunft gelte, betonte Karsten Fehr abschließend. DL

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