Politik | 30.11.2023

Mechthild Heil: Ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden weiterhin uneingeschränkt und niedrigschwellig zur Verfügung stellen

Ausnahmeregelung für den Ärztlichen Bereitschaftsdiensts schaffen

Mechthild Heil. Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Andernach. „Ohne eine baldige Entscheidung der Bundesregierung zur Befreiung für Poolärzte im Bereitschaftsdienst wird sich die ohnehin schon prekäre Situation der medizinischen und notfalldienstlichen Versorgung gerade im ländlichen Raum weiter verschärfen“, stellt die Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil nach der Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) RLP die Notdienstambulanz in Andernach zum 1. Januar 2024 – als Konsequenz des Bundessozialgerichtsurteils – zu schließen, fest.

In Rheinland-Pfalz gibt es 427 Poolärztinnen und Poolärzte, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätig sind. Sie decken rund 60 Prozent der Bereitschaftsdienste im Land ab. Die nun rückwirkend für vier Jahre zu leistenden Beiträge für die Sozialversicherung belaufen sich, laut Aussage der Kassenärztlichen Vereinigungen RLP, auf schätzungsweise 12,5 Millionen Euro, im schlimmsten Fall sogar rund 20 Millionen Euro. Diese und weitere Kosten werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit einer höheren monatlichen Umlage, neben schon jetzt bestehenden hohen Kosten, erheblich belasten. „Das führt bei den niedergelassenen Vertragsärzten mit Sicherheit nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Niederlassung“, kritisiert Mechthild Heil.

Mehrfach wurde schon im Vorfeld der Entscheidung des Gerichts sowohl von den Kassenärztlichen Vereinigungen als auch vom Bundesrat und der Unionsfraktion auf die Situation hingewiesen. „Auch auf meine kürzlich gestellte Frage an die Bundesregierung, wann mit einer Entscheidung hinsichtlich einer Sozialversicherungspflichtbefreiung zu rechnen ist, wurde lediglich geantwortet, dass ein Gespräch mit der KV am 15. November 2023 stattgefunden habe: Zitat ‚mit dem Ziel, insbesondere die Hintergründe der Forderung nach einer Beitragsbefreiung von Poolärztinnen und Poolärzten zu ermitteln und hieraus denkbare Handlungsoptionen abzuleiten. Dabei werden auch die noch ausstehenden Entscheidungsgründe des Bundessozialgerichts zu berücksichtigen sein.‘ Daraus kann man nur schlussfolgern“, so die Abgeordnete Mechthild Heil, „dass für die Bundesregierung – insbesondere für die Minister Heil und Lauterbach – ein funktionierender Bereitschaftsdienst und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte keine Priorität haben.“

Eine zukunftsfähige ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gerade im ländlichen Raum darf durch eine solche Ignoranz nicht aufs Spiel gesetzt werden. „Deshalb erwarte ich von der Bundesregierung, angesichts der verheerenden Folgen, spätestens jetzt einzulenken und eine Ausnahmeregelung für den Ärztlichen Bereitschaftsdiensts zu schaffen.“

Pressemitteilung Büro

Mechthild Heil, MdB (CDU)

Mechthild Heil. Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net) Foto: Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoc

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