Vergifteter Beschlussvorschlag zur Verlegung des ZOB Ringen
Ausschüsse rechts überholt
Grafschaft. Wie vom Himmel gefallen, tauchte in der Tagesordnung für den Hauptausschuss eine Beschlussfassung zur Verlegung des ZOB Ringen in den Innovationspark auf. Vorbei an allen Ausschüssen, ohne eine vernünftige Diskussion und Erörterung mit dem betroffenen Ortsbezirk versucht man verwaltungsseitig, in diesem Zuge die Nutzung der sog. „Südspange“ zu etablieren.
Es wird dabei eine mit Zeitdruck (Fahrplanwechsel Dezember 2023) unterlegte Notwendigkeit konstruiert, dass zwei der Bus-Linien (847 und 849) durch den ausdrücklich von der Ringener Bürgerschaft gewollten und befürworteten beruhigten Bereich hindurchzuführen sind.
Um dem Hauptausschuss die Entscheidung zu vereinfachen, hat man die Sitzungsunterlagen unvollständig und mit Ausklammerung einer begründeten Herleitung der unabdingbaren Notwendigkeit dieser Streckenführung versehen.
Eine weitere Beratungsfolge, nachdem man ja bereits die vorgelagerten Ausschüsse unter dem Aspekt der Dringlichkeit umgangen hat, ist auch nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss entscheidet abschließend.
Um nach einem notwendigen Ausbau des Wirtschaftsweges auf der Streckenführung zwischen Bürgerhaus und Autobahnbrücke eventuell nachziehenden Verkehr abzuhalten, beabsichtigt man nach wie vor, einen elektrischen Poller auf der Strecke zu installieren. – ein Element, dass mit der versuchten Einbringung in den Haushalt 2023 bekannt ist.
Mögliche weitere Folgen liegen auf der Hand.
Erstens: Verdrängung des bereits heute durch den Bereich fließenden, nicht immer landwirtschaftlichen, Verkehrs in Richtung Bahnhofstrasse oder aber nach Ringen zum Autohaus Glath. Zweitens: Schaffen einer Gefährdungslage für spielende Kinder bei Festivitäten im Bürgerhaus Ringen. Drittens Verdrängen der Martinsveranstaltung des Ortsbezirkes, da ungehinderte Busdurchfahrten des Bereiches gewährleistet werden müssten. Viertens: Unterwanderung der von der Bevölkerung gewünschten neuen Mitte, mit einem beruhigten Bereich und einem für Freizeitzwecke genutzten Pappelstadion und der möglichen Ansiedlung weiterer schützenswerter Einrichtungen.
Der Ortsbeirat Ringen hatte in seiner Sitzung am 25. November 2022 dazu einen konkreten Beschluss gefasst. In diesem werden unter anderem aufgeführt:
1. Die Bitte, die Bevölkerung grundsätzlich vorher in einer Informationsveranstaltung über die geplante/angedachte Streckenführung und über die zukünftige Belastung des Bereiches zu informieren.
2. Die Haltung/Beteiligung der Landwirtschaft bezüglich einer möglichen Umwandlung der Nutzung von Wirtschaftswegen vorher klären/durchführen.
3. Eine vorherige grundsätzliche Klärung der Verkehrswege in und um die Orte des Ortsbezirks.
Nichts davon hat man angenommen oder berücksichtigt. In den Sitzungsunterlagen ist er weder beigefügt noch erwähnt.
In Sachen Informationspolitik und offener Kommunikation ist bei der Gemeindeverwaltung deutliches Entwicklungspotential nach oben vorhanden. Vielleicht will man aber nun auch im Ortsbezirk Ringen, wie in anderen Ortsbezirken bereits geschehen, strukturierten Bürgerwiderstand provozieren.
Pressemitteilung
der FWG Grafschaft
