Sportausschuss der Grafschaft fordert Erneuerung
Ballfangzaun und Flutlichtmasten am Rasenplatz in Vettelhoven
Deshalb soll die Maßnahme erneut in der Sportstätten-Prioritätenliste des Kreises Ahrweiler auf Platz zwei geführt werden
Grafschaft. Die Gemeinde Grafschaft möchte den Ballfangzaun sowie die Flutlichtmasten am Naturrasenplatz in Vettelhoven erneuern. Deshalb soll das Vorhaben erneut in der Sportstätten-Prioritätenliste des Kreises Ahrweiler aufgenommen werden, wo es bislang auf Platz zwei steht. Das empfahl der Sportausschuss einstimmig dem Gemeinderat, der in seiner Sitzung am 3. Mai die endgültige Entscheidung trifft.
Nach jahrzehntelanger Nutzung seien am Naturrasenplatz Vettelhoven sowohl die Flutlichtmasten wie auch der Ballfangzaun abgängig, erläuterte Bauamtsleiter Friedhelm Moog dem Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Der Rasenplatz sei 1967 errichtet worden, damals noch mit einem Sportheim, das mittlerweile abgerissen wurde und einem modernen Neubau gewichen ist.
Dieser ist seit 2015 in Dienst, nachdem zuvor bereits unterhalb des alten Naturplatzes ein neuer Kunstrasenplatz angelegt worden war. Das 320 Quadratmeter große Sportheim des Grafschafter SV ist dafür ausgelegt, dass auf beiden Plätzen parallel Fußballspiele stattfinden können.
Während der Naturrasenplatz erst mittelfristig entweder generalsaniert oder umgewandelt werden müsse, gebe es beim Ballfangzaun und bei den Flutlichtmasten dringenden Handlungsbedarf, so Moog.
Gefährdung der Standsicherheit droht
Das bestätigt auch Marcel Werner und stellte für die CDU-Fraktion den Antrag, den Naturrasenplatz erneut für die Förderung beim Kreis anzumelden. Dabei soll in einem ersten Bauabschnitt die Trainingsbeleuchtung einschließlich neuer Masten sowie der Ballfangzaun erneuert werden. An der elektrischen Anlage träten immer wieder Defekte auf, und die Flutlichtmasten seien ohnehin veraltet, ebenso wie der Ballfangzaun. „Insgesamt droht kurzfristig die Gefährdung der Standsicherheit dieser Anlagen“, machte Werner deutlich. Nach einer überschlägigen Rechnung müsse man mit Gesamtkosten in einer Größenordnung von 180.000 Euro rechnen. Die Sanierung des Naturalienbelages soll hingegen zurückgestellt werden.
Im Nachtragshaushalt 2018 seien die erforderlichen Mittel für die Planung und im Haushalt 2019 die Mittel für die Umsetzung bereitzustellen. Der Beigeordnete Michael Schneider wusste aus eigener Anschauung als Jugendleiter des GSV, dass der Rost von Jahr zu Jahr zunehme und nun endlich etwas getan werden müsse. Zumal das die letzte noch ausstehende Maßnahme aus dem vor vielen Jahren beschlossenen Sportstättenkonzept sei, dass man bislang noch nicht umgesetzt habe. „Aber jetzt muss endgültig etwas getan werden.“
Neubau des TWIN bindet die Mittel für Jahre
Richard Horn (FWG) hob hervor, dass die Sportvereine in der Grafschaft durchweg sehr gute gemeindeeigene Sportanlagen zu verfügen hätten, dafür habe der Rat in den vergangenen Jahren gemeinsam gesorgt. Seine Fraktion unterstütze die geplanten Maßnahmen am Naturrasenplatz in Vettelhoven. Doch Horn gab zu bedenken, dass der Neubau des TWIN in der Kreisstadt die zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich für mehrere Jahre binden werde. Das habe allerdings auch den Vorteil, dass man in Ruhe die Entwicklung beobachten könne, bis das Projekt zum Zuge komme. Vor allem hinsichtlich der neu gegründeten Spielgemeinschaft SG Grafschaft, zu der sich die Fußballvereine Sportfreunde Bengen, Birresdorfer SC, VfB Lantershofen und Grafschafter SV ab der Spielsaison 2018/2019 zusammenschließen wollen. Denn das könne durchaus Einfluss auf die Sportlandschaft in der Gemeinde haben, ebenso wie der vor wenigen Wochen neu gegründete Sportverein in Esch.
Bürgermeister Achim Juchem (CDU) machte allerdings deutlich, dass man die Planungen für das Vorhaben in Vettelhoven schon jetzt fertigstellen müsse, denn es könne ja immerhin sein, dass sich der Bau des TWIN aus welchen Gründen auch immer verzögere, sodass die geplanten Maßnahmen in Vettelhoven von Platz zwei auf Platz eins vorrücken würden und schon im kommenden Jahr tatsächlich umgesetzt werden könnten.
JOST
