Mendiger Stadtrat tagte
Bauleitplanungen und Auftragsvergaben standen im Focus
Mendig. In der jüngsten Stadtratssitzung standen unter anderem drei Bebauungsplanentwürfe auf der Tagesordnung. Zunächst erläuterte Bauamtsleiter Leo Oster den Bebauungsplan „nördlich der Jahnstraße“. In der Zeit vom 14. Januar bis 28. Januar wurde die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Anwohners durch dessen Rechtsanwälte vorgelegt. Einstimmig folgte der Rat nachfolgendem Beschlussvorschlag: „Die Stellungnahmen des Anwohners sowie der Rechtsanwälte werden zur Kenntnis genommen. Nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind die Bedenken gegen die bereits erteilte Baugenehmigung für die Parzelle 404/45, sowie Überlegungen des Bedenkenführers und dessen Rechtsbeistands zur Beurteilung des Einfügens des dort errichteten Baukörpers und der Erschließungssituation.
Die Sicherung der Erschließung betrifft allein öffentliche Belange, ihre Verletzung begründet keine nachbarlichen Abwehransprüche. Zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung hat der Stadtrat beschlossen, für eine mögliche Bebauung der Parzelle 404/46 einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich sowie den Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes verbindlich festlegt.
Hinsichtlich der Bedenken des Anwohners und seines Rechtsbeistands, dass durch eine Bebauung der Parzelle 404/46 „Unruhe in das bestehende Gefüge aus Wohnbebauung und Ruhezonen entstehen- und dass „die Bewohner im hinteren Teil der Jahnstraße extrem tangiert und eingeschränkt würden, die Gärten der Anwohner einsehbar werden und dies zu einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bewohner kommen könnte“ wird ausgeführt: Die vorgebrachten Bedenken sind subjektiver Art und können nicht überzeugend darlegen, dass die Planung nicht tragfähig ist. An dem Planungskonzept wird festgehalten. Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Plan als Entwurf an und beschließt die Durchführung des Auslegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB“.
„Nördliche Erschließung Konversionsgelände“ vorgestellt
Bei dem zweiten Bebauungsplanentwurf, der von Dipl.-Ing. Andy Heuser vom Planungsbüro Karst vorgestellt wurde, handelte es sich um die „nördliche Erschließung Konversionsgelände“. Hier wurde in der Zeit vom 14. Januar bis 28. Januar die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplanentwurf und am 2. Februar das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach Vorstellung der Planungskonzeption, wurden Stellungnahmen von der Unteren Naturschutzbehörde und NABU, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Landesplanung, dem Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz abgegeben sowie ein Fachbeitrag Naturschutz erstellt. Der Stadtrat nahm das Ergebnis der Vorverfahren zur Kenntnis und beschloss mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Annahme des Planes als Entwurf und die Einleitung des Auslegungsverfahrens.
Straßennamen vergeben
Beim dritten Bebauungsplanentwurf ging es um den Lagerplatz der Firma HORBO Im Reipental. Hier wurde in der Zeit vom 14. Januar bis 28. Januar die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und keine Stellungnahmen abgegeben. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Planung als Konzept anzunehmen und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Bei der anschließenden Vergabe von Straßennamen für die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet „Dammstraße“ entschied der Rat sich einstimmig für die Namen: Schwalbenweg, Zeisigweg und Amselweg.
Zum Endausbau der Geschwister-Möhlig-Straße wurden die Straßenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 18. Februar statt. Nachdem die Verwaltung die Angebote formal, rechnerisch und fachlich geprüft hatte, beschloss nunmehr der Stadtrat einstimmig, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Mendiger Firma J. Retterath zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 70.328,21 Euro. Den Auftrag für die Erd- und Zaunbauarbeiten am Grünschnittsammelplatz Mendig vergab der Rat - ebenfalls einstimmig - an den wirtschaftlichsten Anbieter, Firma Walmlebohr, Ulmen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 45.276,95 Euro.
Den Bebauungsplanentwurf „nördliche Erschließung Konversionsgelände“ stellte Dipl.-Ing. Andy Heuser vom Planungsbüro Karst vor.
Lageplan Neubaugebiet „Dammstraße“ mit den neu benannten Straßen: Schwalbenweg, Zeisigweg und Amselweg.
