Ablagerungen an Gewässerrändern erhöhen die Gefahr von Treibgut erhöhen
Baumaterial und Müll nicht im Hochwasser-Gebiet lagern
Kreis Ahrweiler. Aufgrund der aktuellen erhöhten Wasserstände an Rhein, Ahr und vielen Bächen sowie den veränderten Uferbereichen seit der Flutkatastrophe, warnt die Kreisverwaltung erneut vor Ablagerungen an den Gewässerrändern, da diese die Treibgutgefahr erhöhen. Die jüngsten Hochwasserereignisse haben diese Gefahr deutlich gezeigt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Gefahr von Treibgut und Verklausungen in den Flussläufen so weit wie möglich zu minimieren.
Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Flächen an den Gewässerrändern frei von jeglichem Material zu halten, das bei Überschwemmungen abgetragen werden und zu Verklausungen führen kann. Dies ist entscheidend für eine effektive und nachhaltige Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie für den Schutz der Anrainer entlang der Gewässer.
Treibgut, auch als Schwemmgut bezeichnet, sind Gegenstände, die auf der Wasseroberfläche schwimmen und ungewollt mitgeführt werden. Dies umfasst nicht nur Holz, sondern auch alle im Überschwemmungsgebiet gelagerten Güter wie Baumaterial, Anhänger, Maschinen, Feuerholz, Laub und Müll. Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat gezeigt, dass Autos, Campingwagen, Gastanks und Holz den Flussdurchfluss behinderten, was zu starken Wasseranstiegen oberhalb dieser Verklausungen führte.
Die Untere Wasserbehörde fordert außerdem unmittelbare Gewässeranlieger auf, den Bewuchs auf ihren Grundstücken daraufhin zu überprüfen, ob er den Gewässerabfluss beeinträchtigen könnte. Bäume, die in das Gewässer gefallen sind oder zu fallen drohen, müssen vom Grundstückseigentümer entfernt oder gesichert werden, um Verklausungen zu verhindern, bevor sie auftreten. BA
