Politik | 11.11.2025

CDU, GRÜNE und FDP

Faires Auswahlverfahren stärkt Vertrauen und Transparenz in der Kommunalpolitik

Rheinbach. Die gemeinsame Liste aus CDU, GRÜNEN und FDP hat sich bewusst für ein offenes, faires und transparentes Auswahlverfahren bei der Benennung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher entschieden. Dieses Verfahren wurde in insgesamt fünf Ortschaften einheitlich angewandt und hat sich als wichtiger Schritt zu mehr Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung bewährt.

Aufgaben des Ortsvorstehers gemäß Gemeindeordnung NRW:

Der Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin ist Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

• Repräsentation der Ortschaft bei offiziellen Anlässen

• Ansprechpartner für Einwohnerinnen und Einwohner in lokalen Belangen

• Mitwirkung in den Ausschüssen und im Stadtrat mit Rederecht

• Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Maßnahmen

• Wahrnehmung der Interessen der Ortschaft gegenüber Verwaltung und Politik.

Das Amt ist ein bedeutendes politisches Ehrenamt, das weit über Gratulationsbesuche und Präsenz bei Dorffesten hinausgeht. Es verlangt Engagement, Zeit und die Bereitschaft, aktiv an politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Dies war auch ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.

Bereits bei der Bekanntgabe des Verfahrens gab es vereinzelt Stimmen, die eine automatische Wiederberufung bisheriger Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber bevorzugt hätten. Ein solches Vorgehen wäre jedoch nicht mit dem Grundgedanken eines fairen Auswahlprozesses vereinbar gewesen. Deshalb wurden alle Kandidatinnen und Kandidaten, unabhängig von einer vorherigen Amtszeit, zu persönlichen Gesprächen eingeladen.

Die unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber wurden vorab und im Vertrauen über das Ergebnis informiert. Dieses Vorgehen war als respektvoller und wertschätzender Schritt gedacht. Dass einzelne diese freiwillige Transparenz nun in den sozialen Medien missbräuchlich interpretieren, ist bedauerlich.

Die beteiligten Fraktionen betonen: Wir stehen geschlossen zu diesem Verfahren. Es war fair, transparent und diente dem Ziel, die besten Vertreterinnen und Vertreter für unsere Ortschaften zu finden. Dies ist auch gelungen. Die Listenverbindung entschied sich in Oberdrees für Peter Eich, in Todenfeld für Noah Möller, in Queckenberg für Hendrik Dierkes, in Ramershoven für Miriam Bahners und Wormersdorf für Martina Zavelberg-Pütz.

„Wer Verantwortung für die Zukunft unserer Stadt übernehmen will, muss bereit sein, neue Wege zu gehen, auch in der Art, wie wir Entscheidungen treffen“, heißt es aus den Reihen der Fraktionen. „Transparente Verfahren stärken das Vertrauen in die lokale Demokratie. Das ist der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen.“

Pressemitteilung CDU,

GRÜNE und FDP Rheinbach

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Kommentare
18.11.202508:09 Uhr
K. Schmidt

Als Rheinland-Pfälzer ist man zunächst mal erstaunt, dass die Funktion des Ortsvorstehers in NRW überhaupt nur Bestandteil eines Auswahlprozesses in den Parteien ist. Hier werden Ortsvorsteher, augenscheinlich bei vergleichbaren/gleichen Aufgaben, bei den Kommunalwahlen durch den Wähler gewählt. DAS ist dann ein wirklich "faires Auswahlverfahren", und da muss von "Vertrauen und Transparenz" erst gar keiner anfangen zu faseln.

11.11.202521:48 Uhr
Joachim Steig

Ein schönes PM-Statement der Mehrheitsfraktionen im Stadtrat. Für eine wirksame und bürgernahe Arbeit von Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin ist aber weniger das Auswahlverfahren als die Qualifikation des Kandidaten oder der Kandidatin entscheidend. In Wormersdorf ist das der bisherige Ortsvorsteher.

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