Politik | 27.01.2016

FDP-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

Baurecht bei der Unter-bringung von Flüchtlingen

Rhein-Sieg-Kreis. Die FDP-Fraktion im Kreistag Rhein-Sieg thematisiert in einer aktuellen Anfrage das geltenden Baurecht zur Unterbringung von Flüchtlingen. „Es wird immer wieder kritisiert, dass die Unterbringung in bestehenden Gebäuden oder der Neubau von Gebäuden durch die geltenden Bauvorschriften erschwert wird“; berichtet Alexander Hildebrandt, Sprecher der Freien Demokraten im Bauausschuss des Kreises. Da der Kreis als Bauaufsicht für einige Gemeinden mit diesem Thema täglich befasst sei, erhofft sich die FDP aus der Kreisverwaltung aktuelle Erkenntnisse. „Die Verwaltung kann sicherlich auch aus Gesprächen mit größeren Städte und anderen Kreisen berichten, wie es um das Baurecht bei der Unterbringung von Flüchtlingen steht“, so Hildebrandt.

Konkret wollen die Freidemokraten wissen, wie viele Bauvorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen der Kreis in den letzten 12 Monaten geprüft hat und wie viele dieser Vorhaben abgelehnt wurden. „Wir fragen außerdem an, welche der derzeit gültigen Ausnahmen im Baurecht genutzt wurden und welche weiteren Regeln gegebenenfalls gelockert werden müssen“; erläutert Hildebrandt. Nach Ansicht der FDP müsse sich das Baurecht der aktuellen „Mammutaufgabe Flüchtlingsunterbringung“ anpassen. „Bei Sicherheit und Brandschutz kann es natürlich keine Kompromisse geben. Alle anderen Paragraphen müssen gegebenenfalls flexibel auf den Prüfstand“, so Hildebrandt abschließend.

Pressemitteilung

FDP-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

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