Stadtverwaltung Lahnstein informiert
Beantragung von Briefwahlunterlagen ab sofort möglich
Für die Landtagswahl am 14. März
Lahnstein. In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 an die wahlberechtigten Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner zugestellt.
Ein möglicher Weg, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist die Nutzung der Briefwahl, was zu Zeiten einer Pandemie aus gesundheitlicher Sicht die sicherste Variante der Stimmabgabe ist. Wer an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, hat ab sofort die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
1. schriftlich: durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Stadtverwaltung Lahnstein,
2. online: über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online: über die Webseite www.lahnstein.de
4. per Fax: an 02621 914 330 oder
5. durch eine Email: an wahlen@lahnstein.de.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.
Bei der Beantragung müssen Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung angegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift geschickt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse gesendet werden sollen, muss diese abweichende Anschrift genau angegeben werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich im Wahlbüro zu beantragen. Hierzu bitte den gültigen Personalausweis und möglichst die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Das Wahlbüro befindet sich den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein und ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Verwaltung bittet aber zu berücksichtigen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Wahlberechtigten nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Es wird daher gebeten, auch zum Schutz der eigenen Gesundheit möglichst von einer persönlichen Vorsprache im Wahlbüro abzusehen und die vielfältigen digitalen oder schriftlichen Möglichkeiten der Beantragung zu nutzen.
In der Stadthalle gelten zudem die gültigen Abstands- und Hygieneregelungen einschließlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske – medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2.
Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen abholen möchte, braucht dafür eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten. Eine General- oder Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsurkunde reichen für eine Legitimation nicht aus. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht, das auch die Entscheidung umfasst, ob der Wähler/die Wählerin an der jeweiligen Wahl teilnehmen möchte oder nicht und auf welchem Weg. Insofern ist ein persönlicher Antrag auf Briefwahl erforderlich, der durch eine General- oder Vorsorgevollmacht nicht gegeben ist.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Lahnstein geschickt oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus/Briefwahlbüro eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht. Selbstverständlich kann er auch dort bis spätestens 18 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen erteilt die Stadtverwaltung auch telefonisch unter 02621 914-126 oder 02621 914-111.
Pressemitteilung
Stadtverwaltung Lahnstein
