Stellungnahme der CDU Andernach
Bebauung Rosental 11
Andernach. Zu Recht wurde der fragwürdige Umgang des städtischen Bauamtes mit Baugenehmigungen, hier konkret im Rosental, thematisiert. Das Bauamt verweigert die Erfüllung der Forderung des SGD Nord, die rechtswidrig erteile Baugenehmigung zurückzunehmen. Wenn die zuständige Aufsichtsbehörde der Stadt schreibt: „muss ich drauf bestehen, dass Sie ein Verfahren zur Rücknahme der Baugenehmigung einleiten..“, ist das mehr als eindeutig und belegt, dass die Baugenehmigung durch die Stadt wohl zu Unrecht erteilt worden sein muss.
Für die CDU im Stadtverband Andernach ist die Haltung des Oberbürgermeisters Hütten, in dessen Zuständigkeitsbereich die Bauabteilung fällt, Anlass zu Kritik und auch zur Sorge. Wenn rechtswidrige Entscheidungen nicht korrigiert werden, wird auch in Andernach das Vertrauen der Bürger in ordnungsmäßiges Verwaltungshandeln erschüttert. In der Bürgerschaft herrscht Unverständnis, dass die Verwaltung keinen Baustopp verhängt, weiter bauen lässt und damit Tatsachen schafft, die so gut wie nicht mehr rückgängig gemacht werden können, ohne dass große wirtschaftliche Schäden entstehen.
Schon die Bauvoranfrage hätte, wenn damals alle Informationen korrekt erzielt worden wären, negativ beschieden werden müssen. Vor allem der zu geringe Abstand zur schützenswerten Mayener Hohl ist erst nach Erteilung der Bauvoranfrage aufgrund fragwürdiger Informationen offenbar geworden. Die CDU hat mehrfach auf die Problematik hingewiesen und sowohl eine Veränderungssperre als auch die Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Die fehlerhafte Baugenehmigung kann aber nur von der Verwaltung zurückgenommen werden.
Die CDU fordert deshalb eine klare Stellungnahme des Oberbürgermeisters im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, wann und wie die Forderung der SGD umgesetzt werden soll. Es ist nämlich gesetzliche Aufgabe des Stadtrates die Verwaltung und die Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu kontrollieren.
Pressemitteilung der
CDU Andernach
