Ortsgemeinde Boden

Bebauungsplan Solarpark

Boden. Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am 3.12.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark - Pletschmorgen“ der Ortsgemeinde Boden beschlossen und sieht die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vor. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Wesentlicher Inhalt der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark -Pletschmorgen“ ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung eines Solarparks zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auf einer rückverfüllten Tonabbaufläche nordöstlich der Ortslage von Boden. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplanentwurf zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 17. Februar, bis einschließlich Freitag, 20. März, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.Peter Stamm,

Ortsbürgermeister