Ortsgemeinde Simmern informiert
Bebauungsplan „Rosengarten“
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rosengarten“ als Satzung beschlossen
Simmern. Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rosengarten“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Jörg Haseneier
Ortsbürgermeister Simmern