Simmern. Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rosengarten“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Jörg Haseneier
Ortsbürgermeister Simmern