Politik | 16.03.2016

Plangebiet „Odenhauser Weg/Südlich Limbachstraße“ in Berkum

Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre erlassen

Wachtberg-Berkum. Um die bislang ungeklärte verkehrliche Erschließung des Odenhauser Weges in Berkum planungsrechtlich zu sichern und in Zukunft für anstehende Bauvorhaben sowie für die Nachnutzung von Grundstücken eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat deshalb in seiner Sitzung am beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet „Odenhauser Weg / Südlich Limbachstraße“ in Berkum aufzustellen. Der Geltungsbereich grenzt im Süden unmittelbar an die Rathausstraße und im Osten an den Rathausparkplatz an. Im Norden befindet sich die unmittelbar angrenzende Limbachstraße, den westlichen Abschluss des Plangebietes bildet die Kreuzstraße. In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Wachtberg zudem eine Veränderungssperre für denselben Planbereich beschlossen. Danach dürfen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches vorerst nicht mehr durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht mehr beseitigt werden, ebenso dürfen erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht mehr vorgenommen werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre; sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan in Kraft tritt. Einsichtnahme: Näheres kann im Rathaus, Rathausstraße 34 in Berkum im Fachbereich Gemeindeentwicklung (erstes Obergeschoss, Zimmer 110) während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden.

Pressemitteilung Gemeinde

Wachtberg

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