Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach“ e.V.
Befreiungen von den Auflagen der Bebauungspläne des GVZ Rübenach
Koblenz. Mit großem Erstaunen verfolgen die Mitglieder der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ die Veränderungen ihres Lebensraumes. Einer der beiden Bäche, die seit Jahrhunderten durch Rübenach fließen und einst acht Mühlen antrieben, ist inzwischen trocken gefallen und der andere führt auch nicht mehr viel Wasser. Die BI sieht den Grund dafür in der Versiegelung der Äcker zugunsten von Gewerbeansiedlungen. Deshalb verfolgen die Bürger interessiert die Sitzungen des allgemeinen Bau- und Liegenschaftsausschusses, wo am 17. November wieder eine Befreiung von den folgenden Auflagen des Bebauungsplanes (BBPL) 257 c anstand:
1. Abweichung von der Forderung, dass das auf den Fachflächen anfallende Regenwasser auf dem Grundstück breitflächig versickern muss.
2. Abweichung von der Forderung, dass mindestens 20 % als Grümfläche anzulegen sind.
3. Überschreitung der Baugrenzen,
4. Verbreiterung der Grundstückszufahrten.
Keine der hier beantragten Befreiungen ist neu, sie sind alle auch schon bei früheren Bauvorhaben gewährt worden. Neu ist lediglich, dass es hier gleich vier Befreiungen auf einmal sind.
Man mag sich darüber wundern, dass die Baugrenzen überschritten wurden, aber das ist im GVZ fast die Regel: Sehr oft sind die Gebäude rein „zufällig“ etwas länger, breiter und gerne auch etwas höher (aber nie kleiner !) geraten. Das ist im Zeitalter digitaler Technik eigentlich nicht nachzuvollziehen. Der Bauherr bietet in solchen Fällen dann gerne als Kompensation an, drei Bäume zu pflanzen und das war es dann….
Das alleine ist zwar merkwürdig aber noch nicht gefährlich. Es ist nur ein Hinweis auf die Nachlässigkeit, die bei den Bauten im GVZ zu herrschen scheint. „Es ist ja kein Wohngebiet, warum dann so pingelig“ sagte der Baudezernent sinngemäß in seinem Versuch die Abstimmungsniederlage zu verhindern.
Gefährlicher ist allerdings, dass das Regenwasser nicht mehr auf dem Grundstück versickern kann. Das besagt ein entsprechendes Gutachten, das aber nicht veröffentlicht wurde. Es ist auch nicht
bekannt seit wann dieses Gutachten existiert und ob es bei der Baugenehmigung schon hätte berücksichtigt werden können.
Fragen, die bei der letzten Sitzung endlich einmal gestellt wurden.
Selbst wenn das Gutachten richtig sein sollte, gibt es noch andere Möglichkeiten als das Regenwasser per Rohr direkt in die Mosel zu leiten.
Unmittelbar neben dem GVZ gibt es Regenrückhaltebecken, die auf ein „Jahrhunderthochwasser“ ausgelegt sind, aber völlig trocken sind. Gerade bei den letzten trockenen Sommern wäre es hilfreich gewesen dort das wenige Nass zu speichern um das Austrocknen der Böden zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Nach Ansicht der Bürgerinitiative wäre ein „Wassermanagement“ möglich und hilfreich.
Die Bi hofft, dass solche Überlegungen jetzt angestellt werden und das „Durchwinken“ der Befreiungen ein Ende findet.
Das scheint nun auch die Meinung der Mehrheit der Ausschussmitglieder zu sein. Die o.a. Befreiungen wurden mit den Stimmen von den Grünen, SPD und der Wählergruppe Schupp abgelehnt. Ein Anfang ist gemacht.
Pressemitteilung Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach“ e.V.
Ergänzung:
Es besteht folglich kein Anlass,in Euphorie auszubrechen oder von einem Anfang zu sprechen.Nach einem Anfang kommt bekanntlich ein Ende.
Die Stadt hat bis dato Gutachten/Bewertungen zurückgehalten ohne sie öffentlich zu machen oder der Bitte der BI Rübenach auf Einsicht zu folgen (Hydrogeologisches Gutachten???).
Sie wird ihre Gründe dafür haben,genauso wie ortsansässige Politik von Rübenach,deren Unterstützung der BI in Sachen GVZ mehr als zu wünschen übrig lässt.
Wir werden sehen,was dieser Schritt,einer Befreiung nicht zuzustimmen,bewirkt,auch unter dem Gesichtspunkt,dass angedachte/vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen mehr als unzureichend sind
Fehlanzeige!Das gerade die SPD gegen eine Befreiung gestimmt hat,ist wohldurchdachtes Kalkül,eine Beruhigungspille für die BI.In Planungen integrierte,empfohlene Kompensationsmaßnahmen (Dach-Fassadenbegrünung) wurden bisher NIE befolgt,was auch so bleiben wird.Aussage von FLÖCK besagt doch alles.Fragen/Bedenken meinerseits mit Schreiben vom 06.02.2020 wurden am 16.11.2020 wie folgt beantwortet - Auszug zu
KALTLUFT:Das Plangebiet verfügt über eine untergeordnete Bedeutung für die Kaltluftversorgung des Stadtgebietes.
KLIMA:Umweltprüfung BBPL 257 hat ergeben,dass die Auswirkungen der Planung als gering bis mittel zu bewerten sind.
NIEDERSCHLAG: ... auf den Grundstücken zurückzuhalten u.zur Versickerung zu bringen ist,sofern die Bodenverhältnisse dies zulassen.Hydrogeologisches Gutachten hat ergeben,dass die im gesamten GVZ anstehenden Böden nur teilweise zur Versickerung geeignet sind.
Die Stadt u.ihre Politik macht das,was sie am Besten kann - Sorgen/Einwände anderer IGNORIEREN.