Geänderte Antragstellung für Beihilfen nach der Weinmarktordnungs-Umstrukturierungsbeihilfe
Beihilfegewährung bei der Rebpflanzung von Brachflächen beanstandet
Hallerbach: Weinbaubetriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zur Kultur- und Landschaftspflege
Kreis Neuwied. „Die EU-Kommission gefährdet mit ihren restriktiven Vorgaben eine landschaftliche Bereicherung des Rheintales“, erklärt Achim Hallerbach der 1. Kreisbeigeordnete und für die Agrarförderung im Kreis Neuwied zuständige Dezernent zu den Änderungen in der Beihilfengewährung für die Pflanzung von Rebflächen. „Im Hinblick auf die Entwicklung und Bewerbung des Unteren Mittelrheintales als UNESCO Weltkulturerbe und auch für die touristische Erschließung unserer Region kann das fatale Auswirkungen haben!“
In den letzten Jahren wurden zwischen Leutesdorf und Unkel zahlreiche Weinberge neu mit Rebstöcken bepflanzt. Oftmals wurden dabei verbuschte Brachflächen in den Steilhängen entlang des Rheines in aufwändiger Arbeit kultiviert.
Das Landschaftsbild des Unteren Mittelrheintales hat dabei deutlich an Attraktivität gewonnen. „Im Hinblick auf die Bewerbung als UNESCO Weltkulturerbe leisten die Weinbaubetriebe der hiesigen Region einen wesentlichen Beitrag zur Kultur- und Landschaftspflege“, fährt Hallerbach fort. „Diese harte und teure Arbeit muss weiterhin unterstützt werden,“ fordert er mit Blick nach Brüssel.
Bislang wurden diese Pflanzungen durch EU-Mittel gefördert. Trotz restriktiver EU-Vorgaben bezüglich der Anlage von Rebflächen haben diese Fördermittel dazu beigetragen, dass den Weinbaubetrieben ein erheblicher Anteil der hohen Investitionskosten für Kultivierung und Pflanzung der Rebstöcke erstattet wurde.
Jetzt soll die Pflanzung von Brachflächen mit Rebstöcken nach dem Willen der EU-Kommission nicht mehr gefördert werden.
„Eine EU-Kommissionsprüfung im letzten Jahr hat die bisherigen Fördermodalitäten des Landes Rheinland-Pfalz beanstandet,“ berichtet Thomas Ecker von der Unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied, der für die Agrarförderung zuständig ist. „Zudem sorgen unterschiedliche Interpretationen der EU-Kommissionsvorgaben für zusätzliche Verwirrung! Wir können den pflanzwilligen Weinbaubetrieben zur Zeit keine verlässlichen Fördergarantien für zukünftige Pflanzvorhaben auf Brachflächen bieten“, bedauert Ecker.
„Der Elan der Winzer für die Kultivierung weiterer Brachflächen könnte deutlich nachlassen,“ drückt Hallerbach seine Sorge aus. In einem Schreiben an den Europaabgeordneten Werner Langen, bittet Hallerbach um Prüfung dieser besonderen Situation und hofft dabei auf ein Einlenken bei den Verantwortlichen in Brüssel.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Neuwied
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