Politik | 22.10.2026, 06:00 Uhr

Bekanntmachung

zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Unkel

Bekanntmachung
4

Am Sonntag, dem 8. November 2026 wird die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Unkel durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 6. November 2026, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Wohnortes aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 29. November 2026, von 8 bis 18 Uhr,

eine Stichwahl statt.

IV.

Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 KWG).

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern.

Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

V.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

Unkel, den 12. Oktober 2026

Karsten Fehr

Bürgermeister

der Verbandsgemeinde Unkel

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Daueranzeige
Imageanzeige
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Premium-Titel 2
Angebotsanzeige (Oktober)
Tagespflege
Empfohlene Artikel
Bekanntmachung
12

Am Sonntag, dem 8. November 2026 wird die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Erpel durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

Weiterlesen

Bekanntmachung
11

Am Mittwoch, dem 28.10.2026, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Rheinbreitbach für die Wahlperiode 2024-2029 im Ratssaal der Oberen Burg, Schulstraße 7 a, 53619 Rheinbreitbach, statt.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.
318

Astrologische Vorschau für die KW 44: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen

Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 26. Oktober bis 1. November – Zwischen Neuanfang, Gefühlschaos und Erfolgsmomenten

Die Tage werden kürzer, die Abende gemütlicher und mit der Umstellung auf die Winterzeit am Sonntag, dem 25. Oktober, beginnt die dunklere Jahreszeit endgültig. Die zusätzliche Stunde Schlaf klingt verlockend, doch der veränderte Tagesrhythmus kann auch die Stimmung beeinflussen. In der Kalenderwoche 44 stehen die Zeichen auf Veränderung: Während in der Liebe längst überfällige Gespräche für Klarheit sorgen können, verlangen berufliche Herausforderungen nach Geduld und klugen Entscheidungen.

Weiterlesen