Politik | 11.10.2018

Beschlüsse des Verbandsgemeinderates

Montabaur. Ende September traf sich der Verbandsgemeinderat (VGR) zu seiner Herbstsitzung im Rathaus in Montabaur. Auf der Tagesordnung standen diverse Neuigkeiten aus der Verwaltung und der Flächennutzungsplan. Außerdem nahm der Rat die Berichte des Generationenbüros und vom Team Asyl und Flüchtlingshilfe entgegen. Rund 50 interessierte Bürger verfolgten die Sitzung von den Zuschauerreihen aus.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird neu gegliedert. Das kündigte Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich an. Danach werden die Geschäftsbereiche zwischen ihm und dem Ersten Beigeordneten Andree Stein neu aufgeteilt und die Zahl der Fachbereiche von bisher sieben auf dann fünf reduziert. Der bislang eigenständige Fachbereich Finanzen und Kasse wird in den Fachbereich Zentrale Dienste integriert. Außerdem wird der Fachbereich Gebäudeverwaltung (Hochbau) in den Fachbereich Werke/Tiefbau eingegliedert. Dem künftigen Dezernat 1 des Bürgermeisters gehören dann die Aufgaben Büroleitung, Zentrale Dienste, Finanzen sowie Bauen, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Forst an. Das Dezernat 2 unter der Leitung des Ersten Beigeordneten umfasst künftig die Eigenbetriebe der VG-Werke, Hoch- und Tiefbau sowie Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr und schließlich Generationen, Soziales, Bildung und Kultur. „Ich habe seit meinem Amtsantritt zusammen mit Andree Stein alle Sachgebiete besucht und mir im Detail erklären lassen, was und wie dort gearbeitet wird. Danach haben Andree Stein und ich uns zusammengesetzt und die Aufgaben neu auf die Dezernate verteilt. Das geschah immer einvernehmlich. Unser Ziel ist es, die Verwaltungs- und Führungskultur weiter zu entwickeln, dabei die Organisationsstruktur auf ein Minimum zu beschränken und die Verwaltung fit zu machen für die Zukunft und die komplexen Aufgaben, die uns erwarten“, so Richter-Hopprich. Der VGR stimmte der „Änderung der Geschäftsbereiche für die hauptamtlichen Wahlbeamten und Neugliederung der Verwaltungsordnung“ (so der Wortlaut) einstimmig zu, sodass diese zum 1. Januar in Kraft treten können. Zum Jahresbeginn 2019 wird es eine Gleichstellungsbeauftragte in der Verwaltung geben. Margit Wirnseer wird dieses Amt im Sinne der Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz (GemO) und im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ausüben. Damit ist sie für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Verbandsgemeinde allgemein und insbesondere innerhalb der Verwaltung zuständig. Eine der Aufgaben ist es, das Profil der Verwaltung als familienfreundliche Arbeitgeberin zu schärfen und entsprechende Konzepte mit zu entwickeln. „Wir setzen damit bewusst einen Schwerpunkt. Die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist heute ein wichtiger Faktor im Personalmarketing. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, soll dadurch keine Nachteile im Berufsleben haben“, führte Bürgermeister Richter-Hopprich dazu aus. Der VGR stimmte der Bestellung von Margit Wirnseer zur Gleichstellungsbeauftragten zu. Das Auto von morgen fährt zum Tanken an die Steckdose. Das soll künftig auch für die Dienstfahrzeuge der Verwaltung gelten. Der VGR verabschiedete eine Richtlinie für die Beschaffung von Fahrzeugen: Hier soll künftig immer geprüft werden, ob ein Fahrzeug mit Elektroantrieb oder mindestens einem Hybridmotor gekauft werden kann. Wenn dies unter praktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit herkömmlichen Fahrzeugen vergleichbar ist, sollen die umweltschonenden Antriebsformen bevorzugt werden. Auch beim Verbandsgemeindehaus gibt es Neuigkeiten: Das Vergabeverfahren für die Ingenieurleistung Brandschutz ist beendet. Der Auftrag geht an das Büro Brendebach Ingenieure aus Montabaur, das zuvor bereits das Vergabeverfahren für die Tragwerksplanung (Statik) gewonnen hatte.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Montabaur stand diesmal gleich zweimal auf der Tagesordnung des VGR: Das zehnte Änderungsverfahren (Stichwort Autohof Heiligenroth) konnte abgeschlossen werden während das fünfzehnte Änderungsverfahren (Stichwort: Gewerbegebiet Schüttenwiese in Boden) eingeleitet wurde. Das zehnte Änderungsverfahren läuft bereits seit dem Frühjahr 2014. Es geht dabei um eine Fläche in Heiligenroth direkt an der B255, auf der ein Autohof entstehen soll. Die Fläche war bereits in einem vorangegangenen Verfahren (Abschluss 12/2012) als Gewerbebaufläche im FNP ausgewiesen worden. Ziel des aktuellen Verfahrens ist es, den Hauptteil der Fläche als „Sonderbaufläche Autohof“ zu präzisieren, um eine rechtssichere bauliche Nutzung als Autohof zu erreichen. Dadurch wird die Ortsgemeinde Heiligenroth in die Lage versetzt, über den Bebauungsplan (B-Plan) konkrete Nutzungsmöglichkeiten festzuschreiben und im Umkehrschluss andere Nutzungen auszuschließen. Der Ortsgemeinderat hat den entsprechenden B-Plan bereits im August verabschiedet – er stand bis dato unter Vorbehalt, da jeder B-Plan zwingend dem FNP entsprechen muss. Beide Verfahren (B-Plan und FNP) hatten zuvor für einige Zeit geruht, weil umfangreiche Gutachten zum Arten- und Naturschutz erstellt wurden. Der Ortsgemeinderat befasste sich in diesem Frühjahr mit diesen Gutachten und ließ die dazu vorgeschlagenen Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen für Tier, Pflanzen und Umwelt im Bebauungsplanentwurf ergänzen. Der so überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde erneut öffentlich ausgelegt; Bürger und Interessengruppen konnten ihn einsehen und Einwände vortragen. Der VGR wurde im Frühjahr über die Ergebnisse der arten- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen informiert, ebenso über die daraus resultierenden auf der Ebene des Bebauungsplanes festgesetzten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Die Gutachten wurden den Fraktionen vollständig zur Verfügung gestellt. Parallel dazu fand über den Sommer als vorletzter Schritt im FNP-Verfahren die Beteiligung der benachbarten Ortsgemeinden Boden, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen sowie der Stadt Montabaur statt. Während Heiligenroth und Montabaur sich für die Sonderbaufläche Autohof im FNP aussprachen, votierten die Ortsgemeinderäte von Boden und Ruppach-Goldhausen dagegen. Nun war es am VGR über die Einwände der Bürger und Verbände im Rahmen der bereits im Jahre 2014 durchgeführten Offenlage sowie über die Ablehnung aus Boden und Ruppach-Goldhausen zu entscheiden. Es gab eine intensive Diskussion. Laut Gemeindeordnung war für diesen Punkt eine 2/3-Mehrheit erforderlich; im Ergebnis stimmten 9 Ratsmitglieder gegen und 28 Ratsmitglieder für den Beschlussvorschlag. Damit ist das zehnte Änderungsverfahren des FNP beendet, die Sonderbaufläche Autohof ist beschlossen und der FNP wird nun der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Das 15. Änderungsverfahren bezieht sich auf das Gewerbegebiet „Schüttenwiese“ in Boden. Es liegt zwischen der B255 und der L300. Die Ortsgemeinde möchte das vorhandene Gewerbegebiet in südlicher Richtung vergrößern. Dazu müsste eine rund 2,7 Hektar große Fläche, die bisher im FNP als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist, in eine Gewerbebaufläche umgewandelt werden. Die Ortsgemeinde hat keine freien Gewerbebauflächen mehr im Angebot und möchte deshalb erweitern. Der VGR folgte dem Wunsch der Ortsgemeinde und leitete das 15. Änderungsverfahren ein, verbunden mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Einholung der landesplanerischen Stellungnahme.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

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