III. Änderung des Bebauungsplans „Feldchen“ in Neuhäusel
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
Errichtung selbstständiger Einzelhandels- / Handelsbetriebe wird nicht zugelassen
Neuhäusel. Der Ortsgemeinderat Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 2. September 2010 den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur II.
Änderung des Bebauungsplans „Feldchen“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 2. September 2010 wurde der Entwurf des Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen und entsprechend durchgeführt. Weitere Planungsschritte sind nicht erfolgt.
Inhalt der Planung war die Errichtung und wesentliche Erweiterung selbstständiger Einzelhandels- und Handelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten entsprechend der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzepts der Verbandsgemeinde Montabaur im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feldchen“ außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs der Ortsgemeinde Neuhäusel nicht zuzulassen.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 die Einstellung des Verfahrens beschlossen.
Gemäß §§ 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 8 BauGB wird hiermit die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens sowie die Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 2. September 2010 ortsüblich bekannt gemacht.
Werner Christmann
Ortsbürgermeister Neuhäusel
