Investor plant Sanierung von ehemaliger Bundeswehr-Siedlung in Mendig
Betreibt die Stadt eine Verzögerungstaktik?
Mendig. Abermals irritiert die Stadt Mendig mit ihrem Handeln bzw. Aussagen zum Projekt „Yellowtown“ den Investor. Dieser möchte die ehemalige Bundeswehr-Siedlung sanieren, wodurch dringend benötigter Wohnraum realisiert werden könnte. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde durch die Kreisverwaltung positiv beschieden, obwohl der Stadtrat das Einvernehmen versagt hatte.
In einer Stellungnahme der Stadt Mendig heißt es nun, dieser sei nicht bekannt, dass die Kreisverwaltung die Versagung des Einvernehmens als rechtswidrig eingestuft hat. Soweit dem Investor bekannt ist, erhält die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig von jeder positiv beschiedenen Baugenehmigung oder Bauvoranfrage eine Durchschrift von der zuständigen Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
Mehr noch: Bevor die Kreisverwaltung den unüblichen Schritt der Ersetzung des Einvernehmens geht, hört sie in der Regel auch die jeweilige Kommune nochmals an, und zwar unter Darlegung der Rechtslage. Insofern muss der Stadt die Rechtswidrigkeit ihrer Entscheidung (Versagung des Einvernehmens) eigentlich bekannt gewesen sein. Oder bestehen Kommunikationsschwierigkeiten zwischen der Stadt Mendig und der Verbandsgemeindeverwaltung? Letztere hat doch sicherlich auch die Beschlussvorlagen für die Stadtratssitzung am 23. Februar 2021 vorbereitet. In deren Verlauf hatte der Stadtrat, ohne vorherige Information an den Investor, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und eine Veränderungssperre erlassen. Zumindest in dieser Hinsicht hat die Kommunikation zwischen der Stadt und der Verbandsgemeindeverwaltumg offenbar reibungslos funktioniert.
In ihrer Stellungnahme zum Bauprojekt betont die Stadt abschließend auch, dass „man auf weitergehende Informationen warte“. Auch diese Aussage verwundert. Die Pläne des Investors sind der Stadt durchaus bekannt. Wenn man ernsthaft an einer schnellen und für beide Seiten einvernehmlichen Lösung interessiert gewesen wäre, dann hätte die Stadt Mendig spätestens nach Bekanntwerden der Rechtswidrigkeit ihrer Stadtratsentscheidung den Investor kontaktieren können.
So aber spricht vieles für eine Verzögerungstaktik: Wohlwissend, dass man Träger der Planungshoheit ist, kontaktiert man den Investor nicht. Stattdessen wird sozusagen im Eilverfahren der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und eine Veränderungssperre erlassen. Dass ein Bebauungsplanverfahren sich über mehrere Jahre hinwegziehen kann, ist allgemein bekannt. Die Realisierung des Projekts rückt somit zunächst einmal in weite Ferne.
Der Investor vermutet daher eine Verzögerungstaktik seitens der Stadt. Dass dies weder im Sinne der Wohnungssuchenden, noch in seinem Sinne ist, versteht sich von selbst. Bleibt nur zu hoffen, dass die Stadt nicht auch bei anderen Investoren, zum Beispiel bei ansiedlungswilligen Unternehmen, derartige Verhaltensweisen an den Tag legt. Das Projekt stellt eine Chance für Mendig dar, welche einen positiven Effekt auf die Wohnraumnot bzw. die daraus resultierenden Mieten haben kann.
Pressemitteilung
Unternehmensgruppe Knaf
