Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen
Betriebe müssen Schwer- behinderte beschäftigen
Ausgleichsabgabe: Meldefrist läuft Ende März aus
Region. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2019 erfüllt war und wie hoch gegebenenfalls die Abgabe ausfällt, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit (BA) be-schäftigungspflichtig sind, wurden im Januar aufgefordert, die Meldung abzugeben. Die Arbeitsagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine solche Aufforderung erhalten haben, anzeigepflichtig sind. Am schnellsten geht die Meldung elektronisch. Dafür können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen.
Diese steht unter www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch erfolgen.
Wer weitere Fragen hat oder zusätzliche Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer benötigt, kann sich über die kostenlose Servicenummer 0800 - 4 55 55 20 an das BA-Bearbeitungsteam im Operativen Service Saarland wenden.
Pressemitteilung
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