Politik | 21.02.2024

Zweite öffentliche Beteiligung zur Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans hat begonnen

Bürger sollen besser vor Lärmbelastung geschützt werden

Bürger, Gemeinden sowie Träger können sich bis einschließlich 15. Mai 2024 einbringen

Ein Tempo-30-Schild mit Hinweis auf Lärmschutz.  Foto: Animaflora PicsStock - stock.ado

Rheinland-Pfalz. „Lärm vermindert nicht nur die Lebensqualität, er verursacht auch Stress oder Bluthochdruck und schadet damit nachhaltig unserer Gesundheit. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, einen Lärmpegel von 53 dB(A) über 24 Stunden nicht zu überschreiten. Dennoch sind etwa zehn Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer – fast 380.000 Menschen – im Bereich des rund 2.400 Kilometer langen Netzes von Hauptverkehrsstraßen einem mittleren Lärmpegel von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt. Vor dieser Lärmbelastung wollen wir die Bürgerinnen und Bürger besser schützen“, erläuterte Klimaschutzministerin Katrin Eder die Ziele des ersten landesweiten Lärmaktionsplans, der Antworten und Handlungsempfehlungen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie geben soll.

Als zuständige Behörde hat das Landesamt für Umwelt (LfU) nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans gestartet. Die kommunalen Lärmaktionspläne wurden dafür zunächst überprüft und in den Entwurf des Gesamtplans überführt. Nicht enthalten sind darin die Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen, die ihre jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durchführen.

„Ziel des ersten landesweiten Lärmaktionsplans ist es, die Lärmbelastungen durch Umgebungslärm zu vermindern und vorzubeugen. Ebenso sollen für die Bürgerinnen und Bürger zusätzliche ruhige Gebiete in Rheinland-Pfalz festgelegt werden und bestehende ruhige Gebiete weiter geschützt bleiben. Mit den Stellungnahmen aus der Bevölkerung können wir wirkungsvolle Schutzmaßnahmen gegen Lärm voranbringen“, sagte Dr. Frank Wissmann, Präsident des Landesamtes für Umwelt.

Stellungnahmen können online abgegeben werden

Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich 15. Mai 2024 ihre Anregungen und Vorschläge zum Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans abgeben. Hierfür steht die Onlinebeteiligungsplattform unter https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2 zur Verfügung. Daneben können Stellungnahmen auch per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) eingereicht werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 lassen sich im Internet unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

Hintergründe

Durch die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist seit Dezember 2020 in Rheinland-Pfalz das LfU die zuständige Behörde für Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung – mit Ausnahme der genannten Ballungsräume. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

Zur Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit vorgesehen.

Im Anschluss an die zweite Phase, die am 15. Mai 2024 endet, werden die erfolgten Eingaben ausgewertet, Lärmkonfliktpunkte ermittelt, sowie bei Bedarf durch das Landesamt eigene Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Parallel wird die Abstimmung mit den Fachbehörden und den Gemeinden fortgesetzt. Danach soll der landesweite Lärmaktionsplan bis spätestens zum 18. Juli 2024 veröffentlicht werden.

Von Februar bis Mai 2024 finden Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen statt, die Anmeldung ist ab sofort über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de möglich.

Pressemitteilung

Ministerium für Klimaschutz,

Umwelt, Energie und Mobilität

Rheinland-Pfalz

Ein Tempo-30-Schild mit Hinweis auf Lärmschutz. Foto: Animaflora PicsStock - stock.ado Foto: Animaflora PicsStock - stock.ado

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