Erpeler Gemeinderat tagte
Bürgerbegehren der Bürgerinitiative wurde mehrheitlich abgelehnt
Gegner der wiederkehrenden Beiträge können jedoch noch einen geänderten Antrag einreichen
Erpel. Wie vor einer Woche vom Hauptausschuss bei nur einer Gegenstimme empfohlen, ist der Gemeinderat Erpel in seiner jüngsten, extrem gut besuchten Sitzung erwartungsgemäß dem Gutachten der Kanzlei Jeromin/Kerkmann gefolgt und hat gegen die Stimme von Monika Schlüter (FWG) und bei Enthaltung von Jochen Wilsberg (SPD) das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative (BI) „Wiederkehrende Beiträge (WKB) - Verkehrsanlagen Erpel“, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, als rechtlich unzulässig abgelehnt.
Nicht durchsetzen bei ihren Kollegen konnte sich Monika Schlüter zudem bei einer Enthaltung mit ihrem Antrag, die Entscheidung über das Bürgerbegehren bis zur ersten Sitzung nach den Sommerferien zu vertagen.
„Was wird eigentlich begehrt“, fragte Verbandsbürgermeister Karsten Fehr und brachte damit zum Ausdruck, dass seiner Meinung nach aus der Formulierung der BI nicht eindeutig hervorgehe, ob die Bürger sich gegen die am 20. März beschlossene Satzung oder generell gegen die WKB aussprechen sollten.
Von der unbestimmten Fragestellung aus, die zum Entscheid vorgelegt und von rund 400 Erpelern unterzeichnet worden war, argumentierte auch Marita Zickel (SPD): „Wir können nicht zustimmen, weil die Rechtsgrundlage nicht gegeben ist!“ Eindeutig war dagegen für Daniela Schwager (CDU) der Sachverhalt, hatten für sie doch die meisten Bürger unterschrieben, um ihre Ablehnung den WKB gegenüber zum Ausdruck zu bringen und nicht, um ein Bürgerbegehren herbeizuführen.
„Selbst wenn es zu einem Bürgerbegehren kommen würde, dieses wie von der BI gewünscht ausfallen würde, würde dadurch der WBK-Grundsatzbeschluss vom April 2016 nicht tangiert“, erklärte sie. Den könne nur ein neuer Ratsbeschluss aufheben, nicht aber ein Bürgerbegehren, da für einen solchen Einspruch die Frist längst abgelaufen sei.
„Einzelheiten waren den Bürgern im Vorfeld nicht bekannt“
Ganz anders die Beurteilung dieses Sachverhalts durch die BI, die Adam Udich vortrug. Danach sei die Verwaltung im April 2016 lediglich beauftragt worden, die Parameter für die Satzung zu erstellen.
Einzelheiten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen seien damals unbekannt gewesen, sodass schlichtweg die Grundlage gefehlt habe, gegen den Beschluss Einspruch zu erheben, argumentierte der Jurist. Außerdem seien die Bürger vor dem Grundsatzbeschluss nicht informiert worden, monierte er.
„Ich hätte mir so viele interessierte Bürger wie heute in den vielen öffentlichen Sitzungen gewünscht, in denen wir intensiv über die WKB-Einführung diskutiert haben“, konterte Bürgermeisterin Cilly Adenauer. Diesen Grundsatzbeschluss habe sich der Gemeinderat alles andere als leicht gemacht. Zudem habe die Gemeinde wie auch die Verbandsgemeindeverwaltung den Bürgern vor dem Beschluss der Satzung Einzelgespräche angeboten, um Anregungen in die Satzung aufnehmen zu können.
Tatsächliche Höhe der Beiträge nur schwer abschätzbar
Diese sei nicht solidarisch, weil sie Erpeler mit Häusern in kleinen Gassen benachteilige, kritisierte das BI-Mitglied Erich Sieberz. „Es kann doch nicht sein, das die genauso zur Kasse gebeten werden wie Immobilienbesitzer an topangelegten Straßen.
Da ist alles nicht richtig bedacht“, urteilte er, bevor Monika Schlüter dies anhand einer Beispielrechnung zu belegen versuchte. Nach der Satzung würde für ein 500 Quadratmeter großes Grundstück ein WKB in Höhe von 255 Euro anfallen. Da die meisten Grundstücke in Erpel mehr als fünfmal so groß seien, müssten entsprechend weit über 1.500 Euro bezahlt werden.
„Da kann man doch nicht sagen, das sei nicht viel“, sagte sie.
Endgültig vom Tisch ist ein Bürgerbegehren über die WKB mit der Entscheidung des Gemeinderats jedoch noch nicht. „Bis Donnerstag, 20. Juli, können Sie einen neuen Antrag mit modifizierter, eindeutiger Fragestellung stellen. Wie schon bei Ihrem von mir moderierten Gespräch mit der Gemeinde am Montag, das sehr sachorientiert geführt wurde, stehe ich Ihnen für die entsprechende Formulierung zur Verfügung“, sagte Karsten Fehr der BI zu, die damit auf eine während der Hauptausschusssitzung erwähnten Klage zumindest vorerst verzichten kann.
Grundschule wird energetisch saniert dank Förderprogramm
Einstimmig brachte der Gemeinderat anschließend die energetische Sanierung der Johannes-Grundschule, für die im Doppelhaushalt der Gemeinde für 2017 rund 680.000 Euro eingestellt sind, mit der Vergabe verschiedener Leistungen auf den Weg.
Parallel zu den Fassadendämmarbeiten aus Mineralwolle mit Putz und Anstrich, die gut 174.000 Euro kosten, werden nun für knapp 100.000 Euro auch noch die Kellerfenster und eine Kellertür erneuert, während die alten Fallarm-Markisen durch neue Raffstores ersetzt werden.
Knapp 23.500 Euro sind für das Gerüst vorgesehen, knapp 11.000 Euro für die teilweise Demontage und Anbringung der dann verlängerten Regenfallrohre und der Dachrinne. „Während diese Arbeiten aktuell in den Sommerferien in Angriff genommen werden, müssen wir die Sanierung des Vordachs in die Herbstferien verschieben, da auf diese Ausschreibung bei uns kein Angebot eingegangen ist“, berichtete Cilly Adenauer. Tragen muss die nicht gerade mit Reichtümern gesegnete Gemeinde nur zehn Prozent der Kosten, wurde das Projekt doch nach einer Änderung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes durch den Bundesrat in das Förderprogramm KI 3.0 aufgenommen, mit dem Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen unterstützt werden.
DL
