Politik | 01.04.2019

Ortsgemeinde Welschneudorf

Bürgerentscheid zu Straßenausbaubeiträgen

Am 26. Mai wird abgestimmt

Welschneudorf. Aufgrund des § 17 a Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) und des § 68 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 85 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird folgendes öffentlich bekanntgemacht:

I. Am Sonntag, 26. Mai, findet in Welschneudorf ein Bürgerentscheid statt.

II. Gegenstand des Bürgerentscheids ist die aktuelle und künftige Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen.

III. Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2017 beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen. In seiner Sitzung am 19. März 2019 wurde der 26. Mai als Tag des Bürgerentscheids festgestellt.

IV. Nach § 17 a Abs. 6 GemO ist die Auffassung der Gemeindeorgane (Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderat) in Form einer öffentlichen Bekanntmachung darzulegen. § 68 Abs. 2 KWG bestimmt, dass der Abstimmungsleiter auch die von den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage öffentlich bekanntzumachen hat.

Auffassung des Ortsgemeinderates und des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Welschneudorf: Der Ortsgemeinderat und der Ortsbürgermeister von Welschneudorf haben sich dazu entschieden, einen Bürgerentscheid über die Frage durchzuführen, ob künftig in Welschneudorf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge anstelle von Einmalbeiträgen erhoben werden sollen, weil hier angesichts der Tragweite der Entscheidung nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg entschieden werden soll.

Den Bürgerinnen und Bürgern von Welschneudorf soll ermöglicht werden, die Entscheidung über das zukünftige Beitragssystem und damit über ihre zukünftige finanzielle Belastung selbst zu treffen. Für diese wichtige Gemeindeangelegenheit soll durch dieses Verfahren das Demokratieverständnis und die Gesamtverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für die Ortsgemeinde gestärkt werden.

V. Die Frage, über die die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Welschneudorf im Rahmen des Bürgerentscheids mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheiden haben, lautet:

Sind Sie dafür, dass in der Ortsgemeinde Welschneudorf anstatt einmaliger Beiträge künftig wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) erhoben werden?Bernd Labonte,

Ortsbürgermeister als Abstimmungsleiter

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