Politik | 02.09.2024

Bürgerinitiative und Bürgermeister erfreut über die Entscheidung der Bahn für mehr Lärmschutz auch nördlich von Koblenz

Auf Einladung vom Bürgermeister der VG Weißenthurm fand am 26.08.2024 mit Rolf Papen ein Strategiegespräch zur 2028 geplanten linksrheinischen Generalsanierung mit gleichzeitiger Lärmsanierung in der VG-Verwaltung statt. Foto: VG Weißenthurm

Weißenthurm. Das Mittelrheintal, welches als weltweit einzigartige Natur- und Kulturlandschaft nach dem Willen von Bund und Bahn zum europäischen Güterzug-Hochleistungskorridor ausgebaut werden soll, erstreckt sich geographisch von Bingen bis Bonn! Der südliche Teil einschließlich von Koblenz wird als „Welterbe“ Oberes Mittelrheintal bezeichnet, der nördliche Teil von Koblenz bis Bonn als Unteres Mittelrheintal. Die Grenze von Rheinland-Pfalz zu Nordrhein-Westfalen verläuft im Unteren Mittelrheintal bei Remagen/Rolandswerth und Unkel.

Die Deutsche Bahn AG konzentriert ihren freiwilligen Lärmschutz seit 2014 überwiegend auf das „Welterbe“ Oberes Mittelrheintal von Bingen bis Koblenz. Auf Vorschlag der Bahn wurden im Unteren Mittelrheintal zusätzlich Leutesdorf und Weißenthurm in deren freiwilliges Lärmschutzprogramm aufgenommen. Seit 2018 erfolgen dort weitere freiwillige Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn.

Freiwillig sind nach wie vor solche Maßnahmen der Bahn zum Schutz vor Bahnemissionen, weil im Mittelrheintal von Bingen bis Bonn für die dortigen 160 Jahre alten Bahntrassen, „Bestandsschutz“ besteht und auch weiterhin bestehen soll.

„Bestandsschutz“ aus rechtlicher Sicht bedeutet, dass die Bahn die Bahntrassen in ihrer bisherigen Funktion weiter nutzen kann, auch wenn sich seit deren Errichtung die zugrundeliegende Genehmigungslage geändert hat und die Bahntrassen nach heutigem Recht nicht mehr oder nur mit bestimmten Maßgaben genehmigungsfähig wären. Der „Bestandsschutz“ muss bisher nur aufgehoben werden, wenn „Wesentliche Änderungen“ an den Bahntrassen vorgenommen werden.

Strittig ist derzeit, ob zum Beispiel bereits die Elektrifizierung der Bahntrassen im Mittelrheintal - 1958/59 linksrheinisch und 1961 rechtsrheinisch - oder die derzeit erfolgende Digitalisierung dieser Bahnstrecken, eine „Wesentliche Änderung“ darstellen, die zur Aufhebung des Bestandsschutzes führen müssten. Die Folge wäre, dass dann endlich ein Rechtsanspruch der Bahnanwohner auf Lärmschutz, wie bei Anwohnern an Neubautrassen bestünde, welcher aus ethisch-moralischer Sicht längst geboten ist.

Auch vor diesem Hintergrund ist die bisher gegebene erhebliche Benachteiligung des Unteren Mittelrheintals beim Bahnlärmschutz nicht nachvollziehbar. Dies ist umso unverständlicher, weil dort viel mehr Menschen vom krankmachenden Bahnlärm und durch die Moselanbindung auch von deutlich mehr Zügen betroffen sind, als im „Welterbe“ Oberes Mittelrheintal.

Seit Jahren fordert Rolf Papen als Vorsitzender der Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“ mit seinem Vorstand und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus den neun linksrheinischen Kommunen, welche der Bürgerinitiative beigetreten sind, sowie im engen Zusammenwirken mit Erich Schneider und seiner Leutesdorfer Bürgerinitiative vom Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und der Deutschen Bahn die längst überfällige und zwingend erforderliche Gleichbehandlung des Unteren Mittelrheintals beim Bahnlärmschutz mit dem „Welterbe“ Oberes Mittelrheintal. Diese berechtigte Forderung erhebt Papen seit Jahren und mit allem Nachdruck auch im Beirat „Leiseres Mittelrheintal“!

Sie war auch eine der Hauptforderungen bei den 87 Dienstag-Demos gegen Bahnlärm am Bahnhof von Neuwied.

Nun zeigt sich, dass sich das „Bohren dicker Bretter“, sowie ein „Langer Atem“ unter dem Motto der Bürgerinitiative - „Kooperation statt Konfrontation, gemeinsam die Zukunft gestalten“ - gelohnt hat, da sich jetzt endlich ein Fenster der Hoffnung öffnet.

Bereits am 04. April 2024 hatte sich der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn AG für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland, Dr. Klaus Vornhusen, mit Rolf Papen und Willi Pusch (beide Mitglieder im Beirat „Leiseres Mittelrheintal“) in Kamp-Bornhofen getroffen. Bei dieser Zusammenkunft informierte Dr. Vornhusen über die geplante Generalsanierung der Bahntrassen im Mittelrheintal, sowie über die Absicht der Bahn, zeitgleich auch weiteren Lärmschutz über Koblenz hinaus zu realisieren.

„Diese Art der offenen Information und vertrauensvollen Kommunikation der Bahn - hier in Person von Dr. Vornhusen - sowie die Einsicht von Bund und Bahn, dass die beabsichtigte Steigerung des Schienengüterverkehrs selbstverständlich auch mehr Schutz vor Bahnemissionen im Unteren Mittelrheintal erfordert, ist lobenswert und zielführend“ so Rolf Papen.

Mit Schreiben vom 23.08.2024 hat Dr. Vornhusen den Bürgermeistern und Landräten der rechtsrheinischen Kommunen des Unteren Mittelrheintals mitgeteilt, dass während der Generalsanierung rechtsrheinisch im Jahr 2026, insgesamt in zehn Ortschaften zusätzlich rund 5,4 Kilometer Schallschutzwände baulich realisiert werden können. Dabei handelt es sich um Maßnahmen in den Kommunen Unkel, Erpel, Linz, Leubsdorf, Bad Hönningen, Rheinbrohl, Neuwied, Engers, Bendorf und Vallendar.

In einem ausführlichen Telefonat am 26.08.2024 bestätigte Dr. Vornhusen gegenüber Rolf Papen, dass auch bei der linksrheinischen Generalsanierung im Jahr 2028, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen in den dortigen Kommunen nördlich von Koblenz realisiert werden sollen.

Besonders erfreut zeigt sich der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm Thomas Przysbylla im Gespräch mit Rolf Papen am gleichen Tag über diese aktuelle Lageentwicklung, indem er feststellt:

„Es zeigt sich erneut, dass das gemeinsame Ziehen an einem Strang von Bürgerinitiativen, Bürgermeistern und Vertretern der Bahn zum Ziel führt. Dies belegen auch die Erfolge, welche hier vor Ort bereits gemeinsam mit der Bahn erreicht wurden. Es kommt nun darauf an, die verbleibende Zeit bis zum Beginn der linksrheinischen Generalsanierung in 2028, tatkräftig und in logischer Abfolge der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen, sowie in enger Abstimmung mit der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG) und unter Beteiligung der jeweiligen Bahnanwohner, klug zu nutzen.“

Rolf Papen wies, dies unterstreichend, auf die Notwendigkeit hin, dass in den Kommunen frühzeitig der Bedarf und die Bereiche insbesondere für weiter Lärmschutzwände erfasst werden sollten. Zusätzlich gelte es das Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange, sowie mit den Anwohnenden, in deren Bereich Lärmschutzwände errichtet werden könnten und der DB InfraGO AG herzustellen. Darüber hinaus sei eine zeitgerechte und nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten.

Sowohl Thomas Przybylla, als auch Rolf Papen waren sich darin einig, dass der Entschluss der Bahn, Maßnahmen zur Bahnlärmreduzierung auf das ganzen Untere Mittelrheintal bis zur Grenze zu NRW auszudehnen, Dank und Anerkennung verdient.

„Mit unserem gemeinsamen Engagement, insbesondere mit unserer kompetenten und rührigen Weißenthurmer Bürgerinitiative, sowie mit Vertretern der Bahn, sind wir auf dem richtigen Weg zur weiteren Verbesserung der Bahnlärmproblematik, nicht nur in Weißenthurm, sondern auch im rheinland-pfälzischen Teil des Unteren Mittelrheintals, von Koblenz bis Rolandswerth“ – so Thomas Przybylla abschließend.

Pressemitteilung der

Bürgerinitiative „WIR

gegen Bahnlärm in der

VG Weißenthurm e.V.“

Auf Einladung vom Bürgermeister der VG Weißenthurm fand am 26.08.2024 mit Rolf Papen ein Strategiegespräch zur 2028 geplanten linksrheinischen Generalsanierung mit gleichzeitiger Lärmsanierung in der VG-Verwaltung statt. Foto: VG Weißenthurm

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