Politik | 27.10.2020, 13:25 Uhr

Allgemeinverfügung des Landkreises Ahrweiler zur Eindämmung der Corona-Lage:

Bürgermeister Geron ruft zur Einhaltung in Sinzig auf

Zeitlich begrenzte Pflicht zum Tragen von Masken an stark frequentierten Orten

Sinzig. Aufgrund der nunmehr auch im Kreis Ahrweiler stark gestiegenen SARS-CoV 2 Infektionszahlen und einem Sieben-Tage-Inzidenz für das gesamte Kreisgebiet von mittlerweile über 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Stand 26.10.2020), hat die Kreisverwaltung Ahrweiler gemäß den Beschlüssen der regionalen Task-Force eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 26.10.2020 gültig ist und die Bestimmungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz im Kreis Ahrweiler ergänzt.

Bürgermeister Geron appelliert an die Sinziger*innen, die definierten Maßnahmen zwingend zu beachten: „Mit Einhaltung der aktuellen Maßnahmen können wir alle einen Beitrag leisten, das Infektionsgeschehen einzudämmen und somit weitere, deutlich einschränkender Maßnahmen für Gesellschaft und Wirtschaft zu verhindern.

ch bitte Sie daher, die Maßgaben strikt zu befolgen.“

Die Stadtverwaltung Sinzig ist der Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung umgehend nachgekommen und hat für stark frequentierte, innerörtliche Straßen und Plätze eine zeitlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um den Kernbereich der Innenstadt mit entsprechenden Zuwegungen (Mühlenbachstraße, Bachovenstraße, Kaiserplatz, Kirchplatz, Koblenzer Straße bis Geißenmarkt sowie Ausdorfer Straße bis zur Ecke Kaiserplatz) und den Dreifaltigkeitsweg zwischen Beethovenstraße und Jahnstraße. Ebenso gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet sowie auf den Wohnmobilstellplätzen im Ortsteil Bad Bodendorf.

Das Ordnungsamt der Stadt Sinzig wird in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung in den nächsten Tagen die Einhaltung der Vorgaben überwachen und - soweit geboten - Aufklärungsarbeit bei der Bevölkerung sowie Gewerbetreibenden leisten.

Die derzeit gültige Allgemeinverfügung des Kreises Ahrweiler ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-ahrweiler.de einsehbar. Für Rückfragen steht auch die Stadtverwaltung Sinzig, Ordnungsamt, zur Verfügung: Tel. 02642/4001-0, E-Mail: ordnungsamt@sinzig.de.

Pressemitteilung

der Stadt Sinzig

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