Bericht von der 13. Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm
Bürgermeister Hollmann kandidiert nicht mehr für eine zweite Amtszeit
Weißenthurm. Die jüngste Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm wurde letzte Woche von Bürgermeister Georg Hollmann eröffnet, er stellte zunächst die Beschlussfähigkeit des Rates fest und beantragte dann eine Änderung der Tagesordnung. Als zusätzlichen Punkt sollte „Zuschuss an die ‚Initiative offene Jugendarbeit in der Stadt Mülheim-Kärlich e.V.‘ zum Kauf eines Kleinbusses aufgenommen werden. Die Änderung der Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.
Zum ersten Tagesordnungspunkt ‚Sachbericht über die Erstellung von Klimaschutzkonzepten‘ begrüßte der Bürgermeister den Dipl. Ing. Michael Münch von der Transferstelle Bingen (TSB) an der Technischen Hochschule Bingen und Britta Pott von der Firma Sweco GmbH in Koblenz. Beide informierten anschließend den Rat umfassend über die Maßnahmen, die im Zuge der Umsetzung des geplanten eigenen Klimaschutzkonzeptes vorgesehen sind. Danach wird für die Verbandsgemeinde Weißenthurm in den nächsten 12 Monaten in Zusammenarbeit mit der TSB und der Sweco ein Klimaschutzkonzept entstehen, das die Verbandsgemeinde befähigt, zielgerichtete Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energieeinsparung und Ausbau Erneuerbarer Energien in Verbindung mit einer Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Stärkung der regionalen Wirtschaft zu planen und umzusetzen. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes werden immer wieder Entscheidungen über das weitere Vorgehen oder Schwerpunktsetzungen nötig werden, hierfür wird eine Projektgruppe gebildet, die sich aus Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung und der Politik, zusammensetzt. Stadtbürgermeister Uli Klöckner wird als Vertreter für die Stadt- und Ortsbürgermeister Mitglied der Projektgruppe sein, alle im Rat vertretenen Parteien entsenden ebenfalls einen Beauftragten in diese Gruppe. Die Gesamtkosten der bereits begonnenen Maßnahmen von etwa 123.000 Euro werden mit einem Zuschuss des Bundesministeriums von rund 65.000 Euro gefördert.
Nach der Ehrung des Ratsmitglieds Jürgen Glahé für 20 Jahre Verdienste um das Gemeinwesen und die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm informierte Bürgermeister Hollmann die Ratsmitglieder über wichtige Mitteilungen der Verwaltung.
Haushaltssatzung und -plan 2017 genehmigt
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 ohne Einschränkungen und Auflagen genehmigt, ebenso wurde vom Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Wasserwerke Koblenz/Weißenthurm GmbH abgeschlossen. Der RWE Power AG in Köln ist von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zwischenzeitlich die Baugenehmigung für den Rückbau/Abbruch des Kühlturms und des Schutzwalls am KKW Mülheim-Kärlich erteilt worden. Der Rückbau soll in zwei Verfahrensschritten erfolgen und jeweils ca. 30 Wochen dauern.
Weiter konnte Bürgermeister Hollmann noch einige Zuwendungen an die Verbandsgemeinde vermelden. Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz hat der Verbandsgemeinde Weißenthurm als Schulträger der Realschule plus an der Römervilla und dem Mittelrhein-Gymnasium im Schulzentrum Mülheim-Kärlich einen Zuschuss in Höhe von 10.312,10 Euro aus dem Unterstützungsfonds bewilligt, daneben erhält die Verbandsgemeinde Weißenthurm als Anteil an der sogenannten Integrationspauschale einen Betrag von 369.073,25 Euro, weiter werden Zuwendungen in Höhe von rund 131.000 Euro bis 2019 aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ in Aussicht gestellt.
Ebenso konnte der Bürgermeister eine erfreuliche Einsparung vermelden, so haben sich die kalkulierten Auftragskosten für das Schulzentrum Mülheim-Kärlich von 7,419 Millionen Euro auf 6,838 Millionen Euro verringert.
Bürgermeister Georg Hollmann steht für eine weitere Kandidatur nicht bereit
An dieser Stelle unterbrach Bürgermeister Georg Hollmann die Sitzung für eine persönliche Erklärung, in der er seinen Verzicht auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit mitteilte, nachdem er seit nunmehr 20 Jahren in einem hauptamtlichen Wahlamt an der Spitze der Verbandsgemeinde Weißenthurm steht, ab 13.11.1997 zunächst als Erster hauptamtlicher Beigeordneter und seit dem 27. Juni 2010 als Bürgermeister. Hollmann: „Meine Amtszeit als Bürgermeister dieser Verbandsgemeinde läuft in 15 Monaten am 26. Juni 2018 aus. Ich habe mich nach langer reiflicher Überlegung in Abstimmung mit meiner Frau und meiner Familie dazu entschlossen nicht mehr für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Dafür sind ausschließlich persönliche Gründe ausschlaggebend.“ Er blicke dankbar auf gute Begegnungen zurück und werde bis zum Ende seiner Amtszeit auch noch mit Spaß und Engagement dabei sein. Das Bürgermeisteramt sei ein tolles Amt mit Kontakt zu wunderbaren Menschen in der Verbandsgemeinde, insoweit sei ihm die Entscheidung nicht leichtgefallen. Der Bürgermeister: „Ich gehe aber auch deswegen beruhigt, weil ich weiß, dass ich hervorragende Mitarbeiter hier in der Verwaltung habe. Ich bin froh, dass die Verbandsgemeinde nicht nur gut dasteht, sondern zukunftsfähig aufgestellt ist.“
Der Bürgermeister setzte sodann die Sitzung mit dem nächsten Tagesordnungspunkt fort, der die Notstromversorgung der Gemeindehallen regeln soll um im Falle eines längerfristigen Stromausfalles die Bevölkerung versorgen zu können. Als Voraussetzung zur Notstromeinspeisung wurde bereits die Haustechnik in den kommunalen Hallen Bassenheim, Kaltenengers, Mülheim-Kärlich, Sankt Sebastian und Urmitz mit Einspeisepunkten nachgerüstet, für die Stadthalle Weißenturm wird diese Maßnahme noch umgesetzt. Damit der Bevölkerung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm im Falle eines länger andauernden Stromausfalles eine warme Unterkunft mit Sanitäreinrichtungen angeboten werden kann, soll die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde zunächst mit vier mobilen Stromerzeugern ausgestattet werden. Zur Finanzierung der vorgenannten Investitionsmaßnahmen stehen im Finanzhaushalt 2017 Haushaltsmittel von insgesamt 65.000 Euro zur Verfügung. Der Rat beschließt einstimmig, vier mobile Notstromaggregate zu beschaffen und öffentlich auszuschreiben.
Ersatzbeschaffung von Atemluftflaschen und neues Fahrzeugkonzept
Ein weiterer Tagesordnungspunkt behandelte die Ersatzbeschaffung von Atemluftflaschen für die Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Aktuell werden von diesen Druckluftflaschen eingesetzt, die von der Überwachungsstelle mit einer 15-jährigen Verwendbarkeit zugelassen sind und deren Haltbarkeit im Mai 2018 abläuft. Es bedarf damit einer rechtzeitigen Ersatzbeschaffung damit die Feuerwehreinheiten über den Fristablauf hinaus weiter einsatzfähig sind. Bürgermeister Hollmann informierte die Ratsmitglieder, dass inzwischen auf dem Markt von verschiedenen Herstellern Druckluftflaschen mit einer 30-jährigen Lebensdauer angeboten werden, die zudem ein geringfügig größeres Luftvolumen aufweisen. Zur Markteinführung werden diese derzeit deutlich preiswerter als die weiterhin verfügbaren Flaschen mit einer 15-jährigen Nutzungsdauer angeboten. Sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus einsatztaktischen Grünen sollten deshalb einheitlich Druckluftflaschen mit einer 30-jährigen Lebensdauer beschafft werden. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung werden unter Berücksichtigung eines Mengenrabattes auf insgesamt 83.000 Euro geschätzt, aus Mitteln der Feuerschutzsteuer ist eine Förderquote bis zu maximal 33 1/3 Prozent zu erwarten.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, 118 Druckluftflaschen mit einer 30-jährigen Lebensdauer zu beschaffen und die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zu beauftragen. Es schloss sich eine Beratung über das neue Fahrzeugkonzept der Wehrleitung und dessen Übernahme in das künftige Einsatzfahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm an. Bürgermeister Hollmann erklärte dazu, dass mit der Entwicklung einer neuen Feuerwehrfahrzeug-Generation durch die DIN und deren Einführung 2010 seitens des Landes sowohl das erforderliche Sicherheitsniveau erhalten und leistungsfähigere Einsatzfahrzeug beschafft als auch Einsparpotenzial bei künftigen Fahrzeugbeschaffungen erschlossen werden sollen. Da das bisherige Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde naturgemäß nicht die neu entwickelten und genormten Feuerwehrfahrzeuge berücksichtigt, bedarf es daher einer Aktualisierung und Anpassung. Im Rahmen einer vorausschauenden Gesamtbetrachtung der künftig erforderlichen Ersatzbeschaffungen kann zudem im Hinblick auf die anfallenden finanziellen Kosten eine nicht unerhebliche Einsparung von Haushaltsmitteln erzielt werden. Gleichzeitig ergeben sich durch die Baugleichheit der Einsatzfahrzeuge über die einzelne Feuerwehreinheit hinaus sowohl bedeutende Vereinfachungen in der Ausbildung und in der Materialwirtschaft als auch einsatztaktisch optimierte Einsatzabläufe. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Annahme und Umsetzung des neuen Fahrzeugkonzepts bei den künftigen Fahrzeugbeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm.
Flächen für Windenergie
Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die Planung der Verbandsgemeinde Pellenz bezüglich deren beabsichtigten Ausweisung von Flächen für die Windenergie. Dabei tangiert die dort ausgewiesene Fläche Nr. 3 - Saffig - mit einer Gesamtgröße von 55 ha in erheblichem Maße die Belange der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Der Bürgermeister informierte den Rat, dass die Verwaltung zur Fristwahrung mit Schreiben vom 22.02.2017 eine Stellungnahme zu diesem Komplex an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz abgegeben hat. Hierin wurde darauf hingewiesen, dass nach dem Regionalen Raumordnungsplan-Entwurf 2014 in diesen Gebieten der hohe Erlebniswert der Landschaft erhalten bleiben und nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Bereits im Regionalen Raumordnungsplan aus dem Jahre 2006 ist als Ziel ausgesagt, dass die großen Flusstäler und insbesondere deren Hangbereiche von störenden Nutzungen und großen Einzelbauwerken freizuhalten sind. Weiterhin sollen die landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften bei der Planung Berücksichtigung finden. Da in den Kulturlandschaften die landschaftsprägenden Strukturen erhalten sowie Störungen vermieden werden sollen sieht die Verbandsgemeinde Weißenthurm dies bei Realisierung der Konzentrationsfläche Nr. 3 stark gefährdet. Die Flächen der Gemarkung Bassenheim südlich der A 61 liegen in der Stufe 1 und 2. Weitere Flächen nördlich der A 61 befinden sich in Stufe III, zum Schutz der vorhandenen landschaftsprägenden Strukturen hält es die Verwaltung für notwendig, auch die Stufe III der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zu berücksichtigen. In dem Schreiben wurde auch um Berücksichtigung einer weiteren Siedlungsfläche im südlichen Bereich der Ortsgemeinde Kettig gebeten. Dort befindet sich die Förder- und Wohnstätten gGmbH, bei der es sich nicht nur um eine Arbeitsstätte, sondern auch um eine Wohn- und Schlafstätte für über einhundert schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen handelt. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm sieht für das Gebiet durch die vorliegende Planung eine starke Beeinträchtigung, insbesondere ist zu befürchten, dass sich die geplante Konzentrationszone „Nr.3 – Saffig“ negativ in Bezug auf den Tourismus auswirken wird. Die Kreisverwaltung wurde um Berücksichtigung der raumbedeutsamen Belange in dem weiteren Verfahren gebeten.
Radwanderweg von Bassenheim nach Ochtendung
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe weiterer Planungsleistungen zum Ausbau eines Radwanderweges auf der ehemaligen Bahntrasse von Bassenheim nach Ochtendung. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.10.2014 die Planungsleistungen an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Dr. Sprengnetter u. Partner GbR, Brohl-Lützing und die Stadtplaner-Ingenieure Reitz u. Partner, Ochtendung, betreffend den Anteil der Verbandsgemeinde Weißenthurm für die Leistungsphasen 1-9 vergeben. Beauftragt wurden bereits die Leistungsphasen 1-4 mit einer Auftragssumme von 63.033,3 Euro. Im weiteren Verfahren ist es nun erforderlich, die ARGE mit den restlichen Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen damit die Planungsarbeiten fortgeführt, und nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, zeitnah mit den Bauarbeiten, begonnen werden kann.
Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, den Auftrag betreffend den Anteil der Verbandsgemeinde Weißenthurm für die weiteren Planungsphasen zum Ausbau eines Radwanderweges auf der stillgelegten Bahnstrecke von Bassenheim nach Ochtendung zum Angebotspreis von 90.380,24 Euro brutto (einschl. Nebenkosten) an die ARGE zu erteilen.
Zum nächsten Punkt beschließt der Verbandsgemeinderat nach Ausschreibung und Angebotsabgabe, den Auftrag zur Lieferung von Lern- und Unterrichtsmittel für den Fachbereich „Physik“ und „Naturwissenschaften“ im Schulzentrum Mülheim-Kärlich für die Jahre 2017 bis 2019 an die Firma PHYWE Systeme GmbH& Co. KG in Göttingen gemäß deren Angebot zu einem Gesamtbetrag von 139.950,78 Euro (brutto) zu erteilen. Im Haushaltsplan 2017 sind Haushaltsmittel von 50.410,75 Euro veranschlagt. Für die Folgejahre 2018 und 2019 werden Mittel für den Haushalt angemeldet.
Auch die nächsten zwei Tagesordnungspunkte befassten sich mit schulischen Belangen, zunächst ging es um die neu notwendig werdende Vergabe der Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen „Realschule plus an der Römervilla“ und „Mittelrhein-Gymnasium“ im Schulzentrum Mülheim-Kärlich sowie der Außenstelle Weißenthurm.
Hierzu informierte Bürgermeister Hollmann den Verbandsgemeinderat, dass angesichts des auslaufenden Vertrages für die Mittagsverpflegung der Ganztagsschüler mit der Firma L & D GmbH zum 31.072017 ein neues Ausschreibungsverfahren durchzuführen war.
Um eine Mittagsverpflegung für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2020 in den erwähnten Einrichtungen anbieten zu können, wurde das von den Schulleitungen bevorzugte Verpflegungssystem „Cook & Chill“ öffentlich ausgeschrieben und bundesweit bekannt gemacht. Lediglich die Firma L & D GmbH aus Mendig hat ein Angebot abgegeben, danach bleibt der bisherige Preis von 3,99 Euro pro Mittagessen inklusive einem Getränk pro Schüler bestehen, der Elternbeitrag soll weiter wie bisher 3,40 Euro betragen, sodass die VG Weißenthurm als Schulträger der beiden weiterführenden Schulen einen Eigenanteil in Höhe von 0,59 Euro pro Mittagessen finanziert.
Gegen die Vergabe für eine befristete Laufzeit von drei Jahren bestehen nach Prüfung durch die Zentrale Vergabestelle in der Verwaltung keine Bedenken. Die Ratsmitglieder beschließen daraufhin,
1. den Dienstleistungsauftrag für die Mittagsverpflegung im Schulzentrum Mülheim-Kärlich und der Außenstelle Weißenthurm an die Firma L & D GmbH, Am Flugplatz 25 A, 56743 Mendig, gemäß Angebot vom 06.03.2017 für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2020 zu erteilen.
2. den Elternbeitrag – analog der bisherigen Regelung – für die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler auf 3,40 Euro, den Preis für das Lehrerkollegium etc. auf 4,00 Euround den Eigenanteil der Verbandsgemeinde Weißenthurm auf 0,59 Euro pro Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler festzusetzen.
Ausgeschrieben wurde ebenfalls die Vergabe des Auftrags bzgl. des „Ausleihverfahrens für Schulbücher“ in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Hierzu informierte der Bürgermeister, dass das Ausleihverfahren der Schulbücher für die neun Grundschulen und zwei weiterführende Schulen in der VG bisher von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulabteilung sowie Aushilfskräften durchgeführt wurde und nicht mehr wirtschaftlich sei.
Ab dem Schuljahr 2017/2018 soll der Auftrag zur Durchführung des Verfahrens daher für zwei Jahre an einen externen Dienstleister erteilt werden. Der voraussichtliche Auftragswert wurde für eine Mindestteilnehmerzahl mit 76.505,10 Euro brutto und für die maximale Teilnehmerzahl mit 98.532,00 Euro brutto ermittelt, bezogen auf eine zweijährige Vertragslaufzeit. Zum Einreichungstermin lag lediglich ein Angebot der Buchhandlung Reuffel in Koblenz vor. Deren Angebotssumme beträgt jeweils für die Mindestteilnehmerzahl 34.837,25 Euro brutto bzw. für die maximale Teilnehmerzahl 45.279,50 Euro brutto und liegt damit 54 Prozent unter der Kostenschätzung. Die Finanzierung ist durch Landeszuschüsse und vorhandene Haushaltsmittel gesichert.
Der Verbandsgemeinderat hat sodann beschlossen, den Auftrag zur Durchführung des Ausleihverfahrens für Schulbücher in der Verbandsgemeinde Weißenthurm an die Firma Buchhandlung Reuffel in Koblenz gemäß Angebot vom 08.03.2017 zu erteilen.
Kauf eines Kleinbusses
Nach einer notwendigen Ergänzungswahl, in dessen Verlauf der Verbandsgemeinderat in offener Abstimmung einstimmig Jörg Müller als ordentliches Mitglied in den Werksausschuss wählte, wurde der anfänglich neu aufgenommene Tagesordnungspunkt über die Bewilligung eines Zuschusses zum Kauf eines Kleinbusses für den Verein „Initiative offene Jugendarbeit“ behandelt. Hierzu führte Bürgermeister Hollmann aus, das bei dem im Jahre 2007 angeschafften 9-sitzigen Ford Transit ein Unfall am 10.03.2017 einen wirtschaftlichen Totalschaden herbeigeführt hat. Im Jahre 2016 war der Bus an ca. 190 Tagen überwiegend für die Angebote der „Kommunalen Jugendarbeit“ in der Verbandsgemeinde eingesetzt. Ein Ersatz des Fahrzeuges ist zur Durchführung der diversen Maßnahmen im Rahmen dieser Jugendarbeit unabdingbar, bereits in den Osterferien ist das Fahrzeug zum Einsatz vorgesehen. Der Verein hat daher einen Antrag zur Bezuschussung des Fahrzeuges durch die VG Weißenthurm gestellt. Die vereinsseitig vorgelegte Kostenschätzung zur Neubeschaffung eines Fahrzeuges beläuft sich auf ca. 27.000 Euro , abzüglich der zu erwartenden Versicherungserstattung verbleibt somit ein Kostenrahmen von ca. 23.000 Euro für den Verein. In seinem Beschluss stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig der Zahlung eines außerplanmäßigen Zuschusses an die „Initiative offene Jugendarbeit in der Stadt Mülheim-Kärlich e.V.“ in Höhe von bis zu 23.000 Euro zum Erwerb eines 9-sitzer Fahrzeuges zu. Hinsichtlich der Finanzierung beschließt der Verbandsgemeinderat, das die bisher im Haushalt nicht vorgesehenen Mittel in Höhe von bis zu 23.000 Euro durch Einsparungen im Gesamthaushalt zu bestreiten sind.
Zum Punkt „Verschiedenes“ wies Bürgermeister Georg Hollmann auf den Termin für die nächste Verbandsgemeinderatssitzung am 22. Mai hin und schloss nach der obligatorischen Einwohnerfragestunde den öffentlichen Teil der Sitzung.
