Politik | 26.03.2021

Haushalt 2021 der Stadt Koblenz unter erheblichen Auflagen genehmigt

CDU-Stadtratsfraktion ist enttäuscht über die Sichtweise des Landes

Für 2022 werden Steuererhöhungen vom Land erwartet

Koblenz. Pünktlich nach der Landtagswahl wird die Katze aus dem Sack gelassen. Mit erheblichen Auflagen wurde der Haushalt 2021 genehmigt. Nach Bewertung der CDU-Stadtratsfraktion sind die Sanktionierungen der Situation nicht angemessen und stellen einen Vertrauensbruch von Seiten des Landes dar.

„In dieser schwierigen Zeit für uns alle hat der Innenminister in seinem Rundschreiben an die Kommunen vom 28. Oktober 2020 völlig zu Recht die Prüfung der kommunalen Haushalte angepasst. Insbesondere bei der Prüfung und Beurteilung nach § 18 GemHVO sollen die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden in diesen Fällen Abstand nehmen“, so der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Otto. Die Corona-Pandemie hat auch die Einnahmen der Stadt Koblenz, insbesondere bei den Steuern, einbrechen lassen. Von einer dieser Situation geschuldeten Ausnahmebehandlung bei der Genehmigung des Haushaltes kann nach Ansicht der CDU-Fraktion überhaupt keine Rede sein. „Vor der Wahl eine angepasste Prüfung zu avisieren, um nach der Wahl diese zu kassieren ist schon erstaunlich“, so der Fraktions-Vize weiter.

Neben den bereits bekannten Deckelungen bei den sog. frw. Leistungen und bei der Kreditaufnahme wurden auch bei den Einnahmen andere Zweckbestimmungen vorgegeben. So sind die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen ebenso, wie die Investitionsschlüsselzuweisungen in Höhe von 1,45 Millionen Euro zur Verminderung des Liquiditätskreditbedarfs zu verwenden.

„Die Investitionsschlüsselzuweisungen sind ein allg. Zuschuss für Investitionstätigkeit und werden für Kredittilgungen verwendet – unmöglich“, kritisiert Anne Schumann-Dreyer. Neben den verminderten Gewerbesteuereinnahmen muss die Stadt auch bei den B2-Schlüsselzuweisungen rund fünf Millionen Euro weniger einplanen.

Nach Ansicht der CDU-Fraktion bleibt es schleierhaft, wie man durch solche Sanktionierungen tätig werden soll, um die Folgen der Pandemie zu mildern. Nach wie vor erhält die Stadt Leistungen aus einem für verfassungswidrig erklärten kommunalen Finanzausgleich (KFA). „Wir erhalten weiterhin einen KFA nach Kassenlage des Landes und nicht wie im Urteil gefordert, nach Aufgabenstellung. Wir rennen weiter dem uns zustehenden Geld hinterher und werden für unsere gute Finanzpolitik der letzten Jahre bestraft“, ist sich Stephan Otto sicher.

In der Verfügung der ADD vom 19. März 2021 wird auch eine klare Erwartungshaltung für das nächste Jahr formuliert. Aufgrund eines landesweit unterdurchschnittlichen Hebesatzes bei der Grundsteuer legt man der Stadt nahe, dies im nächsten Haushaltsjahr zu korrigieren und entsprechend anzuheben. Bei einer Anhebung von derzeit 420 Prozent-Punkten auf den durchschnittlichen Hebesatz von 540 Prozent-Punkten würde das über sechs Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen generieren.

„Da kommen wir aus der Pandemie und antworten mit einer Steuererhöhung bei der Grundsteuer zur Beseitigung der Folgen. Das sind am Ende doch alles Lippenbekenntnisse. Am Ende wird doch bei den vermieteten Immobilien die Steuererhöhung auf die Mieter umgelegt. Und die Herrschenden reden von bezahlbarem Wohnraum, welch ein Hohn“, ist sich Wohnbau-Aufsichtsrat Ernst Knopp sicher.

Zumindest bleibt für die Koblenzer Christdemokraten die Hoffnung, dass die beworbene Abschaffung der Ausbaubeiträge von der FDP in den Koalitionsverhandlungen sich niederschlägt.

Die Folgen der Pandemie mit Steuererhöhungen zu begegnen ist für die CDU-Fraktion keine „Erste Wahl“. Es bleibt dabei – für die Bekämpfung von strukturellen Defiziten taugen Hebesatzerhöhungen nicht. Vielmehr erwartet die CDU-Fraktion endlich einen tauglichen Vorschlag und Reaktion des Landes, was die Altschulden der Kommunen angeht. Der Bund und andere betroffene Bundesländer haben bereits reagiert, nur Rheinland-Pfalz nicht.

Pressemitteilung der

CDU-Stadtratsfraktion

Haushalt

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