Politik | 27.03.2025, 11:42 Uhr

CDU-Landtagsfraktion bringt Änderungsantrag des Schulgesetzes auf den Weg

CDU für Schulgesetz-Reform: Aus für Handys, Smartwatches und Co. an Schulen in Rheinland-Pfalz?

Private Handynutzung an Schulen in Rheinland-Pfalz soll eingeschränkt werden

Symbolfoto: Pixabay
244

Rheinland-Pfalz. Die CDU-Landtagsfraktion bringt einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) auf den Weg. Konkret geht es um die Einführung einer landesweit einheitlichen schulgesetzlichen Regelung, die die private Nutzung von Handys, Smartwatches und mobilen Endgeräten an Schulen regelt und einschränkt. Bisher handhaben die Schulen dies unterschiedlich und in Eigenregie, das müsse sich, nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion, ändern.

„Es geht um den Bildungserfolg unserer Kinder – TikTok, WhatsApp oder Instagram – ein Smartphone auf dem Schultisch schränkt Schülerinnen und Schüler in ihrer Konzentration und damit in ihren Lernprozessen ein. Gespräche mit der Praxis und mit Eltern bestätigen die Notwenigkeit, die private Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten an Schulen auch in Rheinland-Pfalz gesetzlich zu regeln. Mit unserem Gesetzentwurf regeln wir ein landesweites Problem, stärken den Schulen und Lehrkräften den Rücken und sorgen für Rechtssicherheit für alle an Schule Beteiligten. Gleichzeitig möchten wir die Vermittlung digitaler Kompetenzen in einem sinnvollen pädagogischen Rahmen stärken. Unser Ziel ist es, dem Lernen einen geschützten Raum zu geben – ohne permanente private, digitale Erreichbarkeit, „ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß, ihren Vorschlag für eine Gesetzesänderung.

Aus dem Gesetzesänderungsantrag

  • Schulen müssen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen geschützten Raum bieten, in dem sie sich ohne Ablenkung durch private Mediennutzung auf das Lernen und das soziale Miteinander konzentrieren können. Eine gesetzliche Regelung zur Nutzung mobiler digitaler Endgeräte auf Landesebene sichert diese Schutzzonen und schafft Rechtsklarheit für alle Beteiligten an der Schule.
  • Eine solche Regelung entlastet Schulleitungen und Lehrkräfte, da die Begründungspflichten für die Einbehaltung eines digitalen Endgeräts entweder entfallen oder vereinfacht werden, wenn einheitliche gesetzliche Vorgaben und Freiräume bestehen. Mit einer landesweiten Regelung wird den Schulen Rückhalt gegeben, und die Kommunikation zwischen Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern wird erleichtert.
  • Zudem unterstreicht die Aufnahme der Vermittlung digitaler Kompetenzen und Medienbildung in den schulischen Auftrag die zentrale Bedeutung digitaler Fähigkeiten, sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für eine erfolgreiche Bildungs- und Berufsbiografie.

Pressemitteilung CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz

Symbolfoto: Pixabay

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Rund ums Haus Daueranzeige
Kreishandwerkerschaft
HWS-Syndrom
Premium-Titel 2
04-Marktbericht 2026
Herbstbunt
Tagespflege
Empfohlene Artikel
Kreiswahlleiterin Gabriele Wieland gratulierte Klaus Lütkefedder, der am 11. September zum neuen Landrat des Westerwaldkreises ernannt wird.
95

Westerwaldkreis. Am 30. August traten Klaus Lütkefedder von der CDU und Dr. Tanja Machalet von der SPD in der Stichwahl um das Amt an der Spitze der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises an. Wie der Wahlausschuss in seiner Sitzung feststellte, entfielen 60,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf Klaus Lütkefedder. Somit haben ihn die Bürgerinnen und Bürger bei einer Wahlbeteiligung von 30,9 % zum neuen Landrat des Westerwaldkreises gewählt.

Weiterlesen

Weitere Artikel