Politik | 27.03.2025

CDU-Landtagsfraktion bringt Änderungsantrag des Schulgesetzes auf den Weg

CDU für Schulgesetz-Reform: Aus für Handys, Smartwatches und Co. an Schulen in Rheinland-Pfalz?

Private Handynutzung an Schulen in Rheinland-Pfalz soll eingeschränkt werden

Symbolfoto: Pixabay

Rheinland-Pfalz. Die CDU-Landtagsfraktion bringt einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) auf den Weg. Konkret geht es um die Einführung einer landesweit einheitlichen schulgesetzlichen Regelung, die die private Nutzung von Handys, Smartwatches und mobilen Endgeräten an Schulen regelt und einschränkt. Bisher handhaben die Schulen dies unterschiedlich und in Eigenregie, das müsse sich, nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion, ändern.

„Es geht um den Bildungserfolg unserer Kinder – TikTok, WhatsApp oder Instagram – ein Smartphone auf dem Schultisch schränkt Schülerinnen und Schüler in ihrer Konzentration und damit in ihren Lernprozessen ein. Gespräche mit der Praxis und mit Eltern bestätigen die Notwenigkeit, die private Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten an Schulen auch in Rheinland-Pfalz gesetzlich zu regeln. Mit unserem Gesetzentwurf regeln wir ein landesweites Problem, stärken den Schulen und Lehrkräften den Rücken und sorgen für Rechtssicherheit für alle an Schule Beteiligten. Gleichzeitig möchten wir die Vermittlung digitaler Kompetenzen in einem sinnvollen pädagogischen Rahmen stärken. Unser Ziel ist es, dem Lernen einen geschützten Raum zu geben – ohne permanente private, digitale Erreichbarkeit, „ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß, ihren Vorschlag für eine Gesetzesänderung.

Aus dem Gesetzesänderungsantrag

  • Schulen müssen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen geschützten Raum bieten, in dem sie sich ohne Ablenkung durch private Mediennutzung auf das Lernen und das soziale Miteinander konzentrieren können. Eine gesetzliche Regelung zur Nutzung mobiler digitaler Endgeräte auf Landesebene sichert diese Schutzzonen und schafft Rechtsklarheit für alle Beteiligten an der Schule.
  • Eine solche Regelung entlastet Schulleitungen und Lehrkräfte, da die Begründungspflichten für die Einbehaltung eines digitalen Endgeräts entweder entfallen oder vereinfacht werden, wenn einheitliche gesetzliche Vorgaben und Freiräume bestehen. Mit einer landesweiten Regelung wird den Schulen Rückhalt gegeben, und die Kommunikation zwischen Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern wird erleichtert.
  • Zudem unterstreicht die Aufnahme der Vermittlung digitaler Kompetenzen und Medienbildung in den schulischen Auftrag die zentrale Bedeutung digitaler Fähigkeiten, sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für eine erfolgreiche Bildungs- und Berufsbiografie.

Pressemitteilung CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz

Symbolfoto: Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Oliver Spielmann: Was passiert, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt, kann man in aktueller Sache in Neuwied sehen. Hier wurden im Rahmen einer Schulhofumgestaltung 3 nachweislich verkehrssichere gesunde 100 Jahre alte...
  • Koblenzer Bürger: Die Forderung der FDP, die Baumschutzsatzung abzuschaffen, ist ein längst überfälliger Schritt gegen staatliche Überregulierung. Es ist widersprüchlich, Hauseigentümer auf dem eigenen Grund und Boden...
  • Oliver Spielmann: Was passiert, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt, haben wir in aktueller Sache in Neuwied gesehen. Hier wurden an einer Schule im Rahmen einer Umgestaltung 3 einhundert Jahre alte nachweislich gesunde...
  • Boomerang : Seit 2011 eine Frau durch einen herabstürzenden Ast in d Rheinanlagen ums Leben kam will keiner mehr für die Sicherheit verantwortlich sein. Mit alten Bäumen ist es wie mit alten Menschen, die können weg und machen nur Arbeit.
  • Bernd Hilger: Und wann wird sie für den Verkehr freigegeben ?
Kreishandwerkerschaft
Start in den Frühling
Mayener Ausbildungsmesse
MAYA
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, März 2026
Anzeigenauftrag #PR111825-2026-0005#
Anzeige "Rund ums Haus"
Zukunft trifft Tradition KW 10
BSW-Gesamt
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel

Meckenheim. Zu einem folgenschweren Verkehrsunfall kam es am Samstagmorgen (07.03.2026) gegen 10:45 Uhr auf der Bonner Straße in Meckenheim. Zur Unfallzeit befuhr eine 68-jährige Autofahrerin die Meckenheimer Allee/Bonner Straße in Fahrtrichtung Rheinbach. Kurz vor der Kreuzung Gudenauer Allee/Bonner Straße beabsichtigte sie, nach links in eine Zufahrt abzubiegen und missachtete dabei die Vorfahrt eines entgegenkommenden Motorradfahrers, der die Bonner Straße in Fahrtrichtung Bonn befuhr.

Weiterlesen

Feuerwehreinsatz in der Kölner Straße

06.03.: Sinzig: Autobrand in der Innenstadt

Sinzig. Am 06.03.2026 wurde die Freiwillige Feuerwehr Sinzig um 14:23 Uhr von der Leitstelle zu einem gemeldeten Fahrzeugbrand in die Kölner Straße alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es im Innenraum eines Fahrzeugs zu einem Entstehungsbrand gekommen war. Dieser konnte jedoch bereits vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte durch den Einsatz eines Feuerlöschers weitgehend gelöscht werden.

Weiterlesen

Rund um´s Haus
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Rund ums Haus
Essen auf Rädern
Imageanzeige
Dauerauftrag 2026
Mayener Ausbildungsmesse
MAYA 2026
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // Anzeige HEMS
Stellenanzeige Küchenleitung
Kreishandwerkerschaft
First Friday Anzeige Februar
Christoph Rosenbaum
Stellenausschreibung - Assistent*in in Lehre und Forschung - FB WiSo
Start in den Frühling Mayen
Held*in Staubfeldwebel