CDU-Ratsfraktion
CDU stellt Anfrage zur Hochwasserprävention
Anfrage an die Verwaltung zur künftigen Gefährdungslage und möglichen präventiven Maßnahmen
Koblenz. Auch wenn die Pegelstände an Rhein und Mosel inzwischen wieder sinken - die Gefahr von Hochwasser und Überschwemmungen ist noch längst nicht gebannt. „Der bislang verregnete Sommer hat gezeigt, wie schnell bei extremen Niederschlägen selbst kleinere Bäche und Flüsse zur Bedrohung werden können. Wir haben uns als CDU-Fraktion daher in einer Anfrage an die Verwaltung gewandt, um uns nach deren Einschätzung zur künftigen Gefährdungslage und möglichen präventiven Maßnahmen zu erkundigen“, so die Fraktionsvorsitzende Anne Schumann-Dreyer. Aus der Antwort des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in der Ratssitzung vom 16. Juni geht hervor, dass die Gefahr von lokal begrenzten Starkregenereignissen in Koblenz als latent vorhanden angesehen werde. Bedingt durch den Klimawandel rechne man sogar mit einer Zunahme derartiger Vorkommnisse. Problematisch sei vor allem das ausgesprochen kurzfristige Auftreten mit Vorwarnzeiten von unter einer Stunde. Grundsätzlich könnten alle Koblenzer Stadtteile und Straßenzüge hiervon betroffen sein, besonders gefährdet seien aber topographische Tiefpunkte sowie Bereiche an denen Entwässerungsgebiete zusammenfließen, da es hier zu einem Überstau aus dem Kanalnetz kommen könne. „Nach Auskunft der Verwaltung sei dieses gemäß der technischen Regelwerke zur Abwasserbeseitigung für ein fünfzehnminütiges Starkregenereignis ausgelegt, was statistisch gesehen einmal im Jahr vorkomme“, berichtet Ratsmitglied Jens Wehran weiter. Aufgrund des im Dezember getroffenen Beschlusses des Werkausschusses werde gegenwärtig der Generalentwässerungsplan der Stadt Koblenz neu aufgestellt. Außer der Ermittlung von Schwachstellen im Netz und der Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen sollen dabei durch Überflutungsprüfungen auch gefährdete Bereiche identifiziert werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die abschließenden Ergebnisse würden für 2018 erwartet. „Da nach Auffassung der CDU-Fraktion eine zu starke Verdichtung des Städtebaus in der Innenstadt Überschwemmungen begünstigt, haben wir die Verwaltung ferner gefragt, ob dies bei der Entwicklung von Bebauungsplänen oder der Ausweisung Baugrundstücken berücksichtigt wird“, fährt Schumann-Dreyer fort. Zwar stimmte die Verwaltung hiermit nicht gänzlich überein, doch räumte sie ein, dass durch Bebauung grundsätzlich Veränderungen der Versickerungsfähigkeit des Bodens, des Abflussverhaltens von Oberflächenwasser oder des Retentionsraums eintreten. Im Rahmen der Bebauungsplanung werde daher hierauf durch entsprechende Untersuchungen und etwaigen Textfestsetzungen reagiert, die beispielsweise die Verwendung von versickerungsfähigen Oberflächenbefestigungen oder Dachbegrünungen zur Auflage machen. Bei fehlender Leistungsfähigkeit der Entsorgungsanlagen würde sogar gänzlich von einer Bebauung abgesehen. „Nach Einschätzung der Stadtverwaltung könnten jedoch die negativen Auswirkungen von extremen Niederschlägen und Dauerregen durch städtebauliche Rahmenbedingungen letztlich nicht vermieden werden. Sobald die Retentionsräume nicht mehr in der Lage sind, weiteres Oberflächenwasser zurückzuhalten, führe dies zwangsläufig zum Abfließen entlang der topographischen Gegebenheiten“, gibt Jens Wehran die Antwort der Verwaltung wieder. „Wir stimmen daher als CDU-Fraktion mit der Verwaltung darin überein, dass Retentionsräume freigehalten werden müssen und sich die Bautätigkeit daher auf bereits besiedelte, oder teilweise versiegelte Flächen konzentrieren sollte. Wichtige Überschwemmungs- und Hochwasserbereiche dürfen nicht durch eine Zersiedelung in die Landschaft reduziert werden. Wenn wir auch keinen Einfluss auf das Eintreten von Naturereignissen haben, so müssen wir dennoch dafür Sorge tragen, dass alles unternommen wurde, um im Ernstfall die Folgen für Stadt und Bürger soweit wie möglich abzumildern“, so Anne Schumann-Dreyer und Jens Wehran abschließend.
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