BUND fordert zeitnahen und wirksamen Schutz von Umwelt und Gewässern
Da fahren sie fleißig: die Güllewagen
Seit 1. Februar ist es wieder soweit
Kreis Ahrweiler. Erst nach der Klageeinreichung der EU-Kommission gegen Deutschland gibt es jetzt endlich neue Parlamentsbeschlüsse für das Düngerecht in der Landwirtschaft. Das Gesetz geht zwar in die richtige Richtung, betrifft aber zu wenige Betriebe und ist zeitlich zu gestreckt, um in absehbarer Zeit wirksam die Nitrateinträge zu reduzieren, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Ein Drittel aller Grundwasservorkommen in Rheinland-Pfalz zu stark mit Nitrat belastet
Die Wahrheit: Der letzte Nitratbericht der Bundesregierung zeigt, dass etwa ein Drittel aller Grundwasservorkommen in Rheinland-Pfalz zu stark mit gesundheitsgefährdendem Nitrat belastet sind. Und das, obwohl gerade in Rheinland-Pfalz und speziell im Kreis Ahrweiler Massentierhaltung relativ wenig existiert. Allerdings: „Wer weiß, dass wir 95 Prozent unseres Trinkwassers aus Grundwasser gewinnen, dann ist zeitnahes und konsequentes Handeln erforderlich, um die Nitratbelastungen durch zu viel Gülle und falsche Ausbringung zu reduzieren“, erläutert Reinhard van Ooyen, Kreisvorsitzender des BUND. Nitrat ist für den Menschen gesundheitsgefährdend, weshalb im Grund- und Trinkwasser Grenzwerte eingehalten werden müssen.
„Anstatt die Gülle überregional zu verteilen, muss die Tierhaltung wieder an die Fläche gebunden und Freilandhaltung gefördert werden. Der sogenannte „Gülle-Tourismus“ muss gestoppt werden. Die Menschen auf der Grafschaft im Kreis Ahrweiler wissen, wovon die Rede ist. Als erster Schritt ist die Einführung einer bundesweiten Gülle-Datenbank erforderlich, um dieser Art des „Tourismus“ - zum Beispiel aus den Niederlanden - zumindest transparent zu machen“, fordert van Ooyen für den BUND.
Der Ökolandbau sei heute schon durch flächengebundene Tierhaltung und begrenzter Stickstoff-Düngung zur Verringerung der Nitratbelastung geeignet. „In Rheinland-Pfalz werden etwa acht Prozent der Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet, weit vom zuletzt geäußerten Ziel des Bundes und des Landes entfernt, 20 Prozent Ökolandbauflächen zu haben.
Eine der Möglichkeiten, den Eintrag von Nitrat in Bäche und Flüsse zu verhindern, sei die Ausweisung von Gewässerrandstreifen (GRS), die von der Bewirtschaftung ausgenommen werden. Hier fordert der BUND einen Abbau bürokratischer Hürden für Landwirte, die bereit sind, GRS auszuweisen. Sie dienen vor allem dem stofflichen Rückhalt von unterschiedlichen Nähr- und Schadstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung. Die Fläche bleibt in der Verfügungsgewalt des bewirtschaftenden Landwirts. Für die Bewirtschaftung und Nutzung des GRS gibt es verschiedene Möglichkeiten und entsprechende Finanzierungskonzepte sowie Ausgleichsmaßnahmen.
Wie werden Flächen für Gewässerrandstreifen in Rheinland-Pfalz zurzeit gefunden? Von insgesamt knapp 17.000 Kilometer Gesamtgewässerlänge wurden etwa 1.590 Kilometer, also rund neun Prozent der Gewässerlänge, als Suchstrecken für GRS beschrieben. An diesen Strecken sollen die betroffenen Landwirte vor Ort mit der Landwirtschaftskammer, der Wasserschutzberatung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) und den Wasserbehörden gemeinsam erörtern, wo Gewässerrandstreifen und in welcher Form eingerichtet oder andere Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Gewässerschutz sinnvoll eingesetzt werden können.
Beschluss zu einer angemessenen Düngeverordnung muss schnell erfolgen
Mit dem Landesverband fordert die BUND-Kreisgruppe Ahrweiler, dass nach dem Gesetz zum Düngerecht möglichst schnell der Beschluss zu einer angemessenen Düngeverordnung mit der konkreten Umsetzung des Rechtes durch die Bundesländer erfolgt. Nur dadurch können das Grundwasser zeitnah geschützt und die Belastung von Gewässern mit Nitrat reduziert werden, damit auch die Bedrohung der allgemeinen Gesundheit abnimmt.
Pressemitteilung des
BUND-Kreisgruppe Ahrweiler
