Der Kreis Ahrweiler informiert zu Styropor und Styrodur
Dämmmaterial ist jetzt gefährlicher Abfall
Entsorgungswege derzeit unklar - Verpackungsstyropor nicht davon betroffen
Kreis Ahrweiler. Dämmmaterial aus Styrodur oder Styropor, das vor allem beim Hausbau verwendet wird, kann derzeit nicht auf den Entsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsbetriebs Kreis Ahrweiler (AWB) angenommen werden. Grund ist eine Gesetzesänderung: Dämmmaterial aus Polystyrol, das eher unter den Bezeichnungen Styropor oder Styrodur bekannt ist, wird seit 30. September als gefährlicher Abfall eingestuft.
Das Dämmmaterial aus Polystyrol enthält ein Flammschutzmittel namens Hexabromcyclododecan, kurz HBCD. Der Stoff bewirkt, dass sich lokale Brandherde langsamer entwickeln. HBCD ist in der Umwelt schwer abbaubar und kann sich in Lebewesen anreichern. Die Auswirkungen können sich erst nach längerer Zeit zeigen.
Verpackungsstyropor, das beispielsweise beim Transport von Waschmaschinen und Fernsehern verwendet wird, ist von der verschärften Regelung nicht betroffen. Diese Art von Styropor enthält üblicherweise kein Flammschutzmittel.
Platten gesondert entsorgen
Was bedeutet das in der Praxis? Dämmmaterial aus Polystyrol muss, am besten noch auf der Baustelle, getrennt gesammelt werden. Die Annahme als gemischter Abfall ist nicht mehr möglich. Die Platten müssen gesondert entsorgt werden. Derzeit besteht aber noch kein Entsorgungsweg für Polystyrol.
Zuständig für die Zuweisung von gefährlichen Abfällen zu einer Entsorgungsanlage in Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) mbH in Mainz, Tel. (0 61 31) 9 82 98-0, E-Mail info@sam-rlp.de, www.sam-rlp.de.
Der AWB kann diese Dämmabfälle auf keiner seiner Entsorgungsanlagen annehmen. Wenn sich dieser Sachstand ändert, gibt der AWB dies bekannt.
Info: AWB-Abfallberatung, Tel. (0 26 41) 975-222 oder 975-444, E-Mail info@awb-ahrweiler.de.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler