Vortrag bei der Volkshochschule
Das Einmaleins der Gemeinnützigkeit
Vortrag am 7. Dezember: Wie regelt sich die Gemeinnützigkeit bei Vereinen?
Remagen. Im Semester 2018/2019 finden zahlreiche Veranstaltungen in der VHS Remagen statt. Die Anmeldungen zu allen VHS-Kursen erfolgt am ersten Kursabend. Vorinformationen erhalten Interessierte bei den Kursleitern unter der unten angegebenen Telefonnummer.
Am 7. Detember findet ein Vortrag statt unter dem Titel „Wie regelt sich die Gemeinnützigkeit bei Vereinen?“
Bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern in Vereinen besteht in der Regel ein großes Informationsbedürfnis hinsichtlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinstätigkeit durch das zuständige Finanzamt und damit zusammenhängender steuerrechtlicher Probleme. Das Seminar hat zum Ziel, insoweit das notwendige Grundlagenwissen zu vermitteln. Insbesondere werden die Neuregelungen ab 2013 behandelt.
Folgende Schwerpunkte werden im Vortrag behandelt: Gemeinnützigkeit (Anerkennung durch das Finanzamt) – Neuregelungen ab 29.03.2013; Anfall von Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer beim gemeinnützigen Verein; Ausstellung von Spendenbescheinigungen (Neuregelungen ab 01.01.2000, ab 01.01.2007 sowie ab 01.01.2014); Bildung von Rücklagen (Neuregelung ab 01.01.2014); Ehrenamtspauschale.
Verbindliche Anmeldung ab sofort unter Tel. (0 26 41) 20 87 47, oder per E-Mail an ra.hange@vodafone.de.
Termin: Freitag, 7. Dezember von 19 bis 21.15 Uhr in der IGS Remagen, Goethestraße 35. Kursleitung: Rechtsanwalt Stefan Hange aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Kursgebühr: 15 Euro, ab 8 Personen; bei 6 und 7 Personen 20Euro; bei 4 und 5 Personen 30 Euro.
