Politik | 01.03.2021

FDP-Ratsfraktion Koblenz: Wiederkehrende Beiträge belasten Anlieger und entlasten Kommunen

Das Märchen von der Entlastung der Anlieger

Christoph Schöll.Foto: privat

Koblenz. Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hat ein Gutachten zur Reform der Straßenausbaubeiträge erstellt. Darin wird die Warnung vieler Experten vor einer höheren Gesamtbelastung der Anlieger durch wiederkehrende Beiträge bestätigt. So wird prognostiziert, dass der Gemeindeanteil an den Gesamtkosten einer Maßnahme durch die Reform drastisch sinken wird. Dies widerlegt das Märchen, der Umstieg auf wiederkehrende Beiträge entlaste die Anlieger. Das Gegenteil ist der Fall. Die FDP-Ratsfraktion sieht sich daher in ihrer Forderung nach einem kompletten Beitrags-Aus bestätigt.

,,Wiederkehrende Beiträge sind für die Anlieger im Gesamtergebnis weit teurer als einmalige Ausbaubeiträge - das lässt sich in einem Gutächten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages selbst nachlesen. Das Politiker-Märchen einer Entlastung der Anlieger durch wiederkehrende Beiträge ist nun endgültig widerlegt“, so Christoph Schöll, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion. ,,Wir haben wiederholt vor den gravierenden Nachteilen der wiederkehrenden Beiträge gewarnt. Dazu gehören allen voran die systembedingt sinkenden Gemeindeanteile, welche zu einer weit höheren Gesamtbelastung der Anlieger führen.“

Die Landesregierung hatte die Kritik an den wiederkehrenden Beiträgen von sich gewiesen und ihre Reform beschlossen. Bis Ende 2023 soll die Umstellung von den Kommunen umgesetzt werden. Allerdings gehen die unabhängigen Experten des Landtages in ihrem Gutachten davon aus, dass sich der durchschnittliche Gemeindeanteil nach Vollzug der Beitragsreform dem wert von etwa 20 bis 25 Prozent annähern wird‘ Laut dem Gemeindebund lag der durchschnittliche Gemeindeanteil in Rheinland-Pfalz vor der Reform jedoch bei rund 40 Prozent. ln Nordrhein-Westfalen, wo nur die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen erlaubt ist, liegt der durchschnittliche Gemeindeanteil sogar bei rund 50 Prozent. Doch jeder Prozentpunkt weniger beim Gemeindeanteil erhöht wiederum den Anliegeranteil.

„Wenn eine Kommune im Zuge eines Systemwechsels viele oder gar alle Gemeindestraßen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfasst, dann verändern sich regelmäßig die Anteile zwischen dem Anliegerverkehr und dem Durchgangsverkehr. Was im System der einmaligen Ausbaubeiträge Anliegerverkehr war, bleibt auch im System der wiederkehrenden Beiträge Anliegerverkehr. Allerdings wird bei wiederkehrenden Beiträgen regelmäßig ein großer Teil des vormaligen Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr umgewertet. Diese Mechanik lässt den Gemeindeanteil zulasten der Anlieger kräftig sinken“, erklärt Schöll. „Gemessen an unserer Beitragsschätzung von 5o Millionen Euro pro Jahr würde die Reform über den reduzierten Gemeindeanteil zu einer jährlichen Mehrbelastung der Anlieger von etwa 12 bis 17 Millionen Euro führen. Würde man die extrem unrealistische Beitragsschätzung des Gemeindebundes von 600 Millionen Euro als Basis nehmen, dann führt die Reform sogar zu einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 150 bis 200 Millionen Euro.“

Allerdings haben nicht nur die Anlieger ein Problem. Für die Kommunen ist die Umsetzung der Reform gleichfalls schwierig, weil z.B. die rechtssichere Bildung von Abrechnungseinheiten als Grundlage zum Erheben wiederkehrender Beiträge sehr problembehaftet ist. „Wiederkehrende Beiträge sind ein Bürokratiemonster - sowohl was die Erhebung der Beiträge bei den Bürgern betrifft als auch bei der Bildung von Abrechnungseinheiten“, warnt Christoph schöll. „Die Akzeptanz in den Räten schwindet immer mehr, viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz setzen die Beitragsreform vor der Landtagswahl erst nicht um. Wiederkehrende Beiträge sind eben keine Lösung, sondern werfen viele Probleme auf. Eine echte Lösung wäre die komplette Abschaffung der Ausbaubeiträge. Viele Bundesländer zeigen, dass es funktioniert. Bereits laufende verfahren sollten aufgehoben und - wie in Bayern - eine Härtefallregelung für zurückliegende Verfahren bis 2017 eingeführt werden.“

Pressemitteilung der

FDP-Ratsfraktion Koblenz

Christoph Schöll.Foto: privat

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